Oberrieden ZH: Nachbarn stören sich an Dach-Whirlpool – das kostet!
Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für einen Whirlpool auf einem Hausdach. Zuvor hatten Nachbarn versucht, das Projekt zu verhindern.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verwaltungsgericht Zürich erlaubt den Bau eines Whirlpools auf einem Hausdach.
- Nachbarn äusserten zuvor Bedenken hinsichtlich der Architektur und der Optik.
- Die Nachbarn tragen nun die Gerichtskosten.
In Oberrieden können sich Hausbesitzer nun auf einen erfrischenden Sommer freuen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass der Bau eines Whirlpools auf dem Dach eines Hauses zulässig ist.
Dieses Urteil kommt trotz der Einwände einiger Nachbarn, die versucht hatten, das Projekt zu stoppen. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet darüber.
Nachbarn hatten mehrere Bedenken gegen den geplanten Pool vorgebracht. Einer ihrer Hauptkritikpunkte war die Befürchtung, dass der Pool und seine Anlagen über die Gebäudehülle hinausragen würden. Das Gericht hat diese Bedenken aber zurückgewiesen.
Die Nachbarn, die gegen den Pool Einspruch eingelegt hatten, müssen nun Gerichtskosten in Höhe von 2755 Franken tragen.
Zudem wurden sie dazu verpflichtet, den zukünftigen Whirlpool-Besitzern eine Entschädigung von 2000 Franken zu zahlen. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.