Oberrieden ZH: Nachbarn stören sich an Dach-Whirlpool – das kostet!

Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt grünes Licht für einen Whirlpool auf einem Hausdach. Zuvor hatten Nachbarn versucht, das Projekt zu verhindern.

Whirlpool mit Handtüchern und Sektgläsern.
Der geplante Bau eines Whirpools sorgte für Zoff unter Nachbarn. (Symbolbild) - Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verwaltungsgericht Zürich erlaubt den Bau eines Whirlpools auf einem Hausdach.
  • Nachbarn äusserten zuvor Bedenken hinsichtlich der Architektur und der Optik.
  • Die Nachbarn tragen nun die Gerichtskosten.

In Oberrieden können sich Hausbesitzer nun auf einen erfrischenden Sommer freuen. Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat entschieden, dass der Bau eines Whirlpools auf dem Dach eines Hauses zulässig ist.

Dieses Urteil kommt trotz der Einwände einiger Nachbarn, die versucht hatten, das Projekt zu stoppen. Die «Zürichsee-Zeitung» berichtet darüber.

Nachbarn hatten mehrere Bedenken gegen den geplanten Pool vorgebracht. Einer ihrer Hauptkritikpunkte war die Befürchtung, dass der Pool und seine Anlagen über die Gebäudehülle hinausragen würden. Das Gericht hat diese Bedenken aber zurückgewiesen.

Gönnen Sie ihren Nachbarn Luxus?

Die Nachbarn, die gegen den Pool Einspruch eingelegt hatten, müssen nun Gerichtskosten in Höhe von 2755 Franken tragen.

Zudem wurden sie dazu verpflichtet, den zukünftigen Whirlpool-Besitzern eine Entschädigung von 2000 Franken zu zahlen. Das Urteil kann noch an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Kommentare

User #3112 (nicht angemeldet)

Das Amt für Raumplanung verbietet, das Dachflächenfenster eingebaut werden dürfen, oder verlangt das vorhandene abgedeckt werden müssen, wenn keine Bewilligung vorgelegt werden kann. Kuriose Baubewilligungspraxis

User #2852 (nicht angemeldet)

Schön das jeder mit seinem Geld machen kann was man will.

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