Im Kanton Obwalden soll die Prämienverbilligung ab 2026 früher ausgezahlt werden. Daher wird der Selbstbehalt bereits im Dezember des Vorjahres festgelegt.
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Die Krankenkassen sollen den Einwohnerinnen und Einwohnern von Obwalden die Prämienverbilligung früher gutschreiben können. (Symbolbild) - Keystone
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Im Kanton Obwalden soll die Prämienverbilligung ab 2026 früher ausbezahlt werden. Der Selbstbehalt soll deswegen statt im Frühling bereits im Dezember des Vorjahres festgelegt werden.

Der Regierungsrat hat eine Teilrevision der Gesetzgebung zu den Prämienverbilligungen in die Vernehmlassung geschickt, wie er am Mittwoch mitteilte. Grundlage der Anpassungen ist ein Wirkungsbericht von 2023.

Eine Neuerung ist, dass der Selbstbehalt neu vom Regierungsrat sowie bereits im Dezember des Vorjahres festgelegt werden soll. Heute liegt dies in der Kompetenz des Kantonsrats, er tat es bislang im März.

Die aktuelle Regelung habe den Nachteil, dass die Bezügerinnen und Bezüger der Prämienverbilligung erst im Verlauf des Jahres die genaue Höhe der Verbilligung erfahren würden, erklärte der Regierungsrat in seinem Vernehmlassungsbericht.

Versicherte müssen nicht mehr vorschiessen

Dies hat auch zur Folge, dass die Krankenkassen die Verbilligung erst ab Juni den Versicherten gutschreiben können. Die Versicherten müssten somit ihre Prämien vorschiessen, was nicht im Einklang mit der Bundesgesetzgebung sei, erklärte der Regierungsrat.

Die nun vorgeschlagene Neuerung soll nach Angaben des Regierungsrats den Prozess um rund drei Monate beschleunigen. Die Befugnisse der Kantonsregierung sollen bei der Festlegung des Selbstbehalts indes beschränkt werden, nämlich auf eine Bandbreite von 9,0 bis 11,5 Prozent.

Die Vernehmlassung dauert bis am 18. Dezember. Umgesetzt werden soll die Neuerung auf das Jahr 2026.

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