Ein Generalstabsoffizier hat das Dienstgeheimnis nicht verletzt, als er eine Schimpfrede des früheren Armeechefs André Blattmann heimlich aufzeichnete.
SRF-Moderator Sandro Brotz.
André Blattmann hatte Sandro Brotz als «Sandro Kotz» bezeichnet. - Screenshot SRF

Das Wichtigste in Kürze

  • In einer Rede wurde der frühere Schweizer Armeechef ausfällig.
  • Ein Offizier filmte die Rede und wurde dann vom militärischen Staatsanwalt angeklagt.
  • Nun wurde er erneut freigesprochen.
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Der frühere Armeechef André Blattmann nannte in einer Rede den SRF-Moderator Sandro Brotz «Sandro Kotz, äh Brotz». Und – für Blattmann unglücklich – ein Generalstabsoffizier filmte die Rede. Und dann verbreitete er sie via Whatsapp.

Der Offizier wird seit der Angelegenheit aus dem Jahr 2016 militärjuristisch verfolgt. Zweitinstanzlich wurde er im Sommer 2018 freigesprochen. Nun hat auch das Militärkassationsgericht entschieden, dass der Offizier das Dienstgeheimnis nicht verletzt hatte.

Keine Dienstgeheimnisse verraten

Der unzufriedene Auditor, der militärische Staatsanwalt, hatte den Fall ans Militärkassationsgericht weitergezogen. Das Gericht wies dessen Beschwerde über eine mehrfache Verletzung von Dienstgeheimnissen aber ab, wie der «Tages Anzeiger» schreibt.

In einem zweiten Punkt hat das Gericht das vorinstanzliche Urteil aufgehoben und es zur neuen Beurteilung ans Militärapellationsgericht zurückgewiesen. Dieses muss nun erneut prüfen, ob der Offizier die Dienstvorschriften in dieser Angelegenheit nicht beachtet hatte.

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