Pädophiler Wiederholungstäter wird nicht verwahrt
Ein pädophiler Wiederholungstäter muss für 2,5 Jahren ins Gefängnis. Ihm werden wiederholte sexuelle Übergriffe gegen Kinder zur Last gelegt.
Das Wichtigste in Kürze
- Anfangs Dezember begann in Olten ein Prozess gegen einen 47-Jährigen.
- Ihm werden sexuelle Übergriffe gegen Kinder zur Last gelegt.
- Nun wurde der pädophile Wiederholungstäter zu 2,5 Jahren Haft verurteilt.
Ein 47-jähriger Mann, der sich wieder an Kindern vergangen hat, muss für 2,5 Jahre ins Gefängnis. Das Richteramt Olten-Gösgen SO kam zu verschiedenen Teilfreisprüchen. Von der Anordnung einer Verwahrung sah es ab.
Das Gericht sprach den Schweizer schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Nötigung und Schändung, der sexuellen Belästigung sowie der harten Pornografie. Es verurteilte ihn zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 30 Monaten, einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu 100 Franken sowie zu einer 200-Franken-Busse.
Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern an, ein fünfjähriges Kontaktverbot mit Kindern unter 16 Jahren sowie ein fünfjähriges Rayonverbot um Einrichtungen mit Kindern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden.
Einschlägig vorbestraft
Die Richter kamen aber auch zu mehreren Teilfreisprüchen. Diese betreffen alle Anklagepunkte, die sich auf Übergriffe Ende Juli 2018 beziehen. Es sei möglich, dass sie sich ereignet hätten, aber sicher nicht an jenem Tag, erklärte der Gerichtsschreiber. Der Sachverhalt sei demnach nicht gemäss Anklage erstellt. Ein Freispruch resultierte auch in einem der beiden angeklagten Fälle von sexueller Belästigung.
Es geht um Delikte aus dem Jahr 2018. Die Anklage warf dem Beschuldigten vor, er habe sich im Juli, August und November 2018 an drei Buben im Alter von fünf, sechs und acht Jahren vergangen und zwei Mädchen im Teenageralter sexuell belästigt. Der Staatsanwalt verlangte eine Freiheitsstrafe von 6,5 Jahren sowie Verwahrung des Mannes.
Dieser wies die Anschuldigungen zurück, ausser jene der Pornografie. In der Gerichtsverhandlung Anfang Dezember forderte der Verteidiger folgerichtig einen Freispruch mit Ausnahme des eingestandenen Delikts. Die Übergriffe könnten seinem Mandanten nicht nachgewiesen werden.