Therapie bringt nichts: Zürcher Pädophiler wird verwahrt
Sein Ausflug an den Globi-Stand an der Badenfahrt 2017 war zuviel: Das Bezirksgericht Horgen hat einen 63-jährigen Pädophilen zu einer ordentlichen Verwahrung verurteilt. Es bestehe ein hohes Risiko, dass er weiter Mädchen missbrauche.
Im Jahr 1999 wurde der Zürcher zum ersten Mal verwahrt, weil er dutzende Mädchen im Vorschulalter missbraucht hatte. Er lockte sie jeweils in Hauseingänge und verging sich an ihnen. Um seine Opfer zu finden, ging er auf regelrechte «Suchfahrten» durch die Quartiere.
Diese Verwahrung wurde vom Bezirksgericht Horgen jedoch im Jahr 2008 aufgehoben und in eine stationäre therapeutische Massnahme umgewandelt, also in eine «kleine Verwahrung». Alle fünf Jahre wird dabei überprüft, ob die Massnahme fortgesetzt werden muss.
Im Fall des 63-jährigen Schweizers entschied das Gericht im Jahr 2013, dass die «kleine Verwahrung» fortgesetzt wird. Im April 2017 konnte der Mann jedoch in den offenen Vollzug wechseln. Dabei durfte er gelegentlich alleine nach draussen - eine Wiedereingliederungsmassnahme.
Im August 2017 ging er ans Volksfest Badenfahrt in Baden - ausgerechnet an den Globi-Stand, wo sich zahlreiche Kinder tummelten. Beim Herumstehen inmitten der Kinder wurde er aber von einem Gefängniswärter erkannt, mit dem er früher zu tun hatte.
Dieser war privat am Volksfest und meldete sofort, wo er den Pädophilen gesehen habe. Der Beschuldigte stritt bei der Befragung jegliche Missbrauchsabsichten ab und argumentierte, dass ihn nur die Globi-Bücher interessiert hätten. Übergriffe wurden keine bekannt.
Nur eine Woche darauf fanden die Aufseher beim Pädophilen aber auch noch einen Plastikbeutel mit einer blonden Haarsträhne darin. Diese Strähne hatte er einer Frau abgeschnitten, die im Tram vor ihm sass. Er habe den Reiz verspürt, eine solche Locke besitzen zu müssen, sagte er dazu. Die Haare nutzte er dann bei der Selbstbefriedigung.
Der Ausflug an die Badenfahrt und die abgeschnittene Haarsträhne führten nun dazu, dass das Bezirksgericht Horgen den Mann nun doch wieder ordentlich verwahrt. Dies geht aus dem Urteil hervor, das am Montag publiziert wurde. Genau wie die Staatsanwaltschaft gelangte auch das Bezirksgericht zum Schluss, dass der Mann nicht therapierbar sei. Eine «kleine Verwahrung» bringe deshalb nichts.
Es bestehe eine hohe Rückfallgefahr, daran ändere auch sein fortschreitendes Alter nichts. Der Mann anerkenne seine pädophile Neigung nicht und zeige keinerlei Einsicht. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass er sich auch von Strafen nicht beeindrucken lasse und «in erschreckender Häufigkeit» weiter Mädchen missbraucht habe.
Die Therapie der vergangenen zwanzig Jahre habe keinerlei Fortschritte gebracht. Dies hätte sich aber erst an der Badenfahrt gezeigt. An seiner Verwahrung könnte der Mann jetzt nur noch etwas ändern, wenn er sich hormonell behandeln liesse. Eine «chemische Kastration» lehnte er bis jetzt jedoch ab.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte hat es ans Zürcher Obergericht weitergezogen.