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Parlament fordert Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Kindes

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Bern,

Das Parlament will Vaterschaftsurlaub auch beim Tod des Neugeborenen ermöglichen. So sollen Mütter mehr Unterstützung erhalten.

Väter sollen bei einer Totgeburt oder bei einem Tod des Kindes kurz nach der Geburt einen zweiwöchigen Urlaub beziehen können. (Symbolbild)
Väter sollen bei einer Totgeburt oder bei einem Tod des Kindes kurz nach der Geburt einen zweiwöchigen Urlaub beziehen können. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/PETRA OROSZ

Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub soll auch gewährt werden, wenn das Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt. Das fordert das Parlament. Die Details eines entsprechenden Vorstosses müssen noch geklärt werden.

Der Ständerat hat am Dienstag den Text der Motion von Nationalrätin Greta Gysin (Grüne/TI) abgeändert. Deshalb geht der Vorstoss noch einmal an den Nationalrat.

Die kleine Kammer präzisierte, dass der Urlaub auch dann gewährt werden soll, wenn das Kind innert 14 Tagen nach seiner Geburt stirbt. Der Urlaub soll am Stück und in vollem Umfang ab dem Zeitpunkt der Totgeburt oder des Todes gewährt werden. Allfällig bereits bezogene Tage des Vaterschaftsurlaubs sollen abgezogen werden.

Mütter haben Anrecht auf Mutterschaftsurlaub

Wenn ein Kind tot geboren wird oder bei der Geburt stirbt, hat heute die Mutter Anrecht auf Mutterschaftsurlaub, falls die Schwangerschaft mindestens 23 Wochen gedauert hat. Der Vater und seit der Einführung der «Ehe für alle» auch der andere Elternteil haben in einer solchen Situation gemäss der geltenden Gesetzgebung keinen entsprechenden Anspruch.

Diese Lücke will das Parlament schliessen. Es sei eine traumatische Erfahrung, wenn ein Kind bei der Geburt sterbe oder es tot geboren werde, sagte Kommissionssprecherin Flavia Wasserfallen (SP/BE) im Ständerat. Auch Väter sollten Urlaub in Anspruch nehmen können, wenn ihnen ein solches Ereignis widerfahre.

Väter sollen Mütter unterstützen

Der Zweck dieses Urlaubs sei es, die Mutter während der postnatalen Phase zu unterstützen, hielt Gysin in der schriftlichen Begründung ihrer Motion fest. Das sei gerade im tragischen Fall einer Totgeburt oder falls das Kind bei der Geburt stirbt notwendig.

Laut einer Statistik des Bundes wären im Jahr 2022 607 Fälle betroffen gewesen. Die finanziellen Folgen für die Erwerbsersatzordnung werden auf Grundlage der Statistik 2022 auf 1,3 Millionen Franken geschätzt. Diese Summe könnte aus den derzeitigen Mitteln der Erwerbsersatzordnung finanziert werden und bedürfte keiner zusätzlichen Finanzierungsquelle, so die Ständeratskommission.

Kommentare

User #4506 (nicht angemeldet)

Das Sozialsystem ausweiten und dann denn Babyboomer wieder alles in die Schuhe schieben. Wir hatten keinen Mutterschaftsurlaub nach der Geburt eines Kindes, keinen Vaterschaftsurlaub, keine Kitas u.s.w. Aber die 13. AHV missgönnen und behaupten man würde den Jungen die ganze Last aufbürden. Was ist mit diesen Urlauben, Kitas u.s.w.? Von was werden wohl diese ganzen Kosten mit getragen? Richtig auch von uns Alten welche zu 100% alles versteuern und keine Abzüge machen können. Mit diesen Steuern werden Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaube, Kitas u.s.w. mit finanziert.

User #3703 (nicht angemeldet)

Was für eine verweichlichte Gesellschaft hat der Vater irgendwelche Beschwerden

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