Parlament noch nicht einig über Experimentierartikel
Zwischen Ständerat und Nationalrat bestehen bei der Änderung des Krankenversicherungs-Gesetzes noch differenzen. Ziel der Änderungen ist eine Kostendämpfung.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Änderung des Krankenversicherungs-Bundesgesetzes soll für eine Kostendämpfung sorgen.
- Ein Experimentierartikel soll die Erprobung neuer Modelle ermöglichen.
- In einigen Punkten haben National- und Ständerat allerdings noch Differenzen.
Bei den Änderungen im Bundesgesetz über die Krankenversicherungen sind sich die Räte weiterhin uneinig. Mit den Änderungen sollen die Kosten gedämpft werden. Noch umstritten namentlich ist der Experimentierartikel. Der Ständerat hat am Montag das Geschäft an den Nationalrat zurückgeschickt.
Mit einem ersten Bündel von Massnahmen will der Bundesrat die Gesundheitskosten drücken. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist die Verdreifachung der Krankenkassen-Kosten innerhalb von zwanzig Jahren. Das Geschäft befindet sich in der Differenzbereinigung.
Experimentierartikel soll Kosten senken
Einen Experimentierartikel erlaubt es, vom geltenden Recht abzuweichen, um günstigere oder bessere Modelle zur Kostendämpfung zu erproben. Grundsätzlich wollen beide Kammern den Artikel. Dazu zählen zum Beispiel die Einführung kantonaler Krankenkassen. Uneinig bleiben sich die Räte über die Voraussetzungen für die Durchführung solcher Pilotprojekte.
Eine Minderheit wollte die Möglichkeit, Pilotprojekte durchzuführen, lediglich Versicherern und Leistungserbringern einräumen und die Kantone dazu anhören. Sie unterlag aber mit 20 gegen 22 Stimmen. Die Mehrheit und auch der Bundesrat wollten eine offenere Formulierung.
Ständerat will keine Bereichs-Auflistung
Der Ständerat will im Gegensatz zum Nationalrat keine abschliessende Auflistung von Bereichen, in denen Pilotprojekte vom Gesetz abweichen dürfen. Den Antrag, dem Nationalrat zu folgen, lehnte die kleine Kammer mit 24 zu 16 Stimmen und bei zwei Enthaltungen ab.
Auch der Bundesrat befürwortet die Liste. Über diese müsse das Parlament entscheiden und damit den rechtlichen Rahmen für diese Ausnahmen setzen, mahnte Gesundheitsminister Alain Berset. Bei Bedarf könnten die Räte die Liste ja auch anpassen.
Gefolgt ist der Ständerat dem Nationalrat hingegen bei der Einführung von landesweit einheitlichen Tarifstrukturen für ambulante Pauschaltarife.
Schon heute gibt es Pauschalen neben den üblichen Einzelleistungstarifen, sie beruhen aber jeweils auf einer Vereinbarung zwischen den Tarifpartnern. Der Ständerat hat allerdings Änderungen bei der Ausgestaltung angebracht.
Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat.