Das Parlament soll sich im kommenden Herbst zu den Eckwerten einer Individualbesteuerung äussern können. So sieht es der aktuelle Fahrplan des Bundesrats vor.
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Das Parlament ist mit Gesetzesanpassungen grundsätzlich einverstanden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Herbstsession 2020 hatte das Parlament beschlossen, die Verabschiedung einer Botschaft zur Einführung der Individualbesteuerung in die Legislaturplanung 2019-2023 aufzunehmen.
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In seiner kürzlich publizierten Antwort auf ein Postulat von Ständerat Benedikt Würth (Mitte/SG) hat der Bundesrat nun das weitere Vorgehen skizziert.

Demnach nimmt der Bundesrat aktuell eine Auslegeordnung zu verschiedenen Modellen einer Individualbesteuerung vor und hört dazu die Kantone an. Danach soll das Parlament die Gelegenheit erhalten, sich auf dieser Grundlage zu äussern. Eine anschliessende Vernehmlassung könnte laut dem Bundesrat 2022 durchgeführt und die Botschaft des Bundesrats 2023 verabschiedet werden. Danach folgt die ordentliche parlamentarische Debatte.

Anfang März hatte ein überparteiliches Komitee eine Volksinitiative für eine Individualbesteuerung lanciert. Die Volksinitiative «Für eine zivilstandsunabhängige Individualbesteuerung (Steuergerechtigkeits-Initiative)» verlangt, dass «natürliche Personen unabhängig von ihrem Zivilstand besteuert werden».

Heute wird die Individualbesteuerung in der Schweiz nur bei alleinstehenden Personen und unverheirateten Paaren angewendet. Verheiratete Paare und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, werden dagegen gemeinsam besteuert. Ihre Einkommen werden also zusammengerechnet. Das führt zu einem erhöhten Steuersatz und damit dazu, dass gemeinsam besteuerte Paare bei gleichem Einkommen mehr Steuern bezahlen als Paare oder Einzelpersonen, die individuell besteuert werden.

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