Parlament will über Mitwirkung an EU-Programmen informiert werden
Dem Parlament soll zukünftig die Schweizer Mitwirkung an EU-Programmen aufgezeigt werden. Dazu muss nun das Parlamentsgesetz geändert werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz wirkt an verschiedenen EU-Programmen mit.
- In Zukunft soll das Parlament regelmässig über diese Mitwirkung informiert werden.
- Nun muss eine Gesetzesänderung im Parlamentsgesetz vorgenommen werden.
Künftig soll der Bundesrat dem Parlament regelmässig aufzeigen, wie die Schweiz an EU-Programmen mitwirken soll. Dazu gehören beispielsweise das Forschungsprogramm «Horizon Europe» oder EU-Agenturen. Ausgenommen von dieser Informationspflicht sind Zugangsabkommen zum EU-Binnenmarkt. Dazu soll das Parlamentsgesetz geändert werden.
Die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) gab einer entsprechenden parlamentarischen Initiative mit 8 zu 0 Stimmen Folge. Dies teilten die Parlamentsdienste am Dienstag mit. In der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates (APK-N) wurde das Anliegen bereits im vergangenen Oktober gutgeheissen.
Schweiz müsse «rechtzeitig informiert» werden
SP-Nationalrat Eric Nussbaumer (BL) hatte die Gesetzesänderung angeregt. Er argumentierte, als möglicher mitwirkender Drittstaat in diesen Programmen sei es wichtig, «dass die Bundesversammlung rechtzeitig über die Inhalte, möglichen Assoziierungen und Mitwirkungsmöglichkeiten im Sinne eines Planungsberichtes informiert wird». Anhand des Berichts könnten dann Verhandlungsmandate, Finanzierungsbotschaften und Gesetzesvorlagen erarbeitet werden.
Der mehrjährige Finanzrahmen (MFR) der EU und damit auch ihre Programme sind auf sieben Jahre ausgerichtet. Daher müsste sich das Parlament zum ersten Mal 2026/2027 damit befassen. Als Nächstes kann nun die APK-N mit der Ausarbeitung eines Entwurfes beginnen.