Pestizid-Bewilligung nach WWF-Beschwerde aufgehoben
Das Bundesverwaltungsgericht hiess vier Beschwerden des WWF gut. Als Folge hebt es die Bewilligung für über ein Dutzend Pestizid-Mittel auf.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BLW erliess ohne WWF 2015 für über ein Dutzend Pestizide eine Bewilligung .
- Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt eine Beschwerde und hebt die Bewilligungen auf.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bewilligung für über ein Dutzend Pestizide aufgehoben. Diese erliess das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) ohne Einbezug der Umweltschutzorganisation WWF. Dies ist die Folge eines Leiturteils des Bundesgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die vier Beschwerden gutgeheissen, weil der Ausschluss der Umweltorganisation beim Bewilligungsverfahren ein schwere Gehörsverletzung darstellt. Ein solcher Fehler kann nur in leichten Fällen im Nachhinein wieder gut gemacht werden. Ein solcher Fall liegt gemäss Bundesverwaltungsgericht nicht vor.
Die vier aktuellen Pestizid-Urteile des Bundesverwaltungsgerichts beruhen auf einem Leitentscheid des Bundesgerichts vom Februar vergangenen Jahres. Der WWF sei aufgrund seines Verbandbeschwerderechts berechtigt, bei der Pestizid-Zulassung mitzureden.
BLW prüfte Pestizid ohne WWF
Der WWF hatte 2015 über die Website des BLW erfahren, dass das Bundesamt ein Prüfungsverfahren zu verschiedenen Pestizid-Mitteln durchführt. Die Umweltorganisation verlangte, an diesem Verfahren teilnehmen zu können. Das BLW wies das Gesuch ab. Die Begründung: ein «konkreter räumlicher Bezug» fehle und damit das Verbandsbeschwerderecht nicht zum Tragen komme.
Das Bundesverwaltungsgericht hob diesen Entscheid auf. Eine Beschwerde des BLW blieb ohne Erfolg. Ein Fall wurde bis ans Bundesgericht gezogen. Die nun aktuell entschiedenen Dossiers betreffend der Wirkstoffe Dimethoate und Epoxyconazol bleiben beim Bundesverwaltungsgericht sistiert.
Weitere Bewilligungen
Der WWF ist sehr erfreut über die Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts, wie er auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schreibt. In den Urteilen wurden die Bewilligungen aufgehoben. Aber auch ein abermaliges Sistierungsgesuch des Bundesamts für die vorliegenden Fälle wurde abgewiesen.
Das BLW verfolge mit dem Sistierungsgesuch die Absicht, die strittigen Pestizidbewilligungen möglichst lange aufrecht zu halten. Dies nimmt der WWF gemäss seiner Stellungnahme an,
Trotz des laufenden Beschwerdeverfahrens erliess das BLW weitere Bewilligungen, ohne den WWF einzubeziehen. Dies geht aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Nach Ansicht des WWF sind auch diese Bewilligungen aufzuheben, weil sie am gleichen Rechtsmangel leiden, wie die nun aufgehobenen Bewilligungen
Würde dies nicht erfolgen, käme dies einem seltsamen Zustand der Rechtsungleichheit für verschiedene Bewilligungsinhaber gleich, schreibt der WWF.