Pflege im Aargau: Mehrkosten für die Gemeinden
Im Kanton Aargau steigen auf Anfang 2023 die Normkosten für die Pflegeleistungen der stationären Pflegeeinrichtungen.

Das Gleiche gilt für Leistungserbringer der Pflege zu Hause ohne Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde. Die Gemeinden müssen 7,3 Millionen Franken mehr bezahlen.
Als Folge der Lohn- und Sachkostenteuerung steigt der Stundensatz der Tarifordnung im stationären Pflegebereich um 1,75 Franken auf 70,20 Franken pro Pflegestunde.
Das beschloss der Regierungsrat, wie die Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.
Die Pflegeheime sowie die Leistungserbringer der Pflege zu Hause seien besonders von Fachkräftemangel betroffen und bewegten sich in einem kompetitiven Umfeld.
Gespräche über die Erhöhung des Stundenansatzes
Das kantonale Departement Gesundheit und Soziales habe über die Erhöhung des Stundenansatzes Gespräche mit der Gemeindeammänner-Vereinigung und dem Gesundheitsverband Aargau (vaka) geführt.
Die Leistungserbringer der Pflege zu Hause mit einer Leistungsvereinbarung und die Gemeinden regeln die Tarife in ihren Vereinbarungen.
Besteht jedoch keine solche Leistungsvereinbarung mit einer Gemeinde, legt der Regierungsrat die Normkosten fest.
Die Normkosten bei der Pflege bewegen sich gemäss Kantonsangaben im kommenden Jahr je nach Leistungsart und Leistungserbringer zwischen 84,40 und 108,70 Franken pro Stunde.
Vieles wird neu angepasst
Der Regierungsrat passte zudem die Verordnung über die Abgeltung der gemeinwirschaftlichen Leistungen an.
Der Kanton wird neu die Kapazitäten der Intensivstationen, bestimmte Nachdiplomstudiengänge und Weiterbildungen sowie das Hausarztmentoring abgelten.
Die Nachfrage nach medizinischen Leistungen bei Notfällen und dringlichen Eingriffen sei nicht konstant, hiess es.
Aufwand für die Spitäler
Die optimale Bereitstellung von Kapazitäten für mögliche Notfälle bedeute jedoch einen Aufwand für die Spitäler.
Diese sogenannten Vorhalteleistungen der Spitäler im Bereich der Intensivstationen würden neu als gemeinwirtschaftliche Leistungen gelten.
So werde eine Abgeltung pro zertifiziertes und zusätzlich neu geschaffenes Intensivbett möglich.
Künftig entschädigt der Kanton den Landeskirchen die an den Spitälern erbrachte Spitalseelsorge. In anderen Kantonen ist dies bereits so.