Pfleger im Thurgau vergreift sich an 90-Jähriger

Dennis Kittler
Dennis Kittler

Frauenfeld,

Ein 46-jähriger Krankenpfleger wurde wegen sexuellen Übergriffs auf eine 90-jährige Patientin verurteilt. Das Thurgauer Obergericht bestätigte den Schuldspruch.

Pflegekräfte Italien
Ein Pfleger hat sich im Thurgau an einer 90-jährigen Patientin vergangen. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pfleger hat sich im Thurgau an einer 90-jährigen Patientin sexuell vergriffen.
  • Der 46-Jährige versuchte, die Frau per Gutachten als verwirrt darzustellen.
  • Das Obergericht glaubte der Patientin aber und bestätigte einen vorherigen Schuldspruch.

Weil er sich an einer 90-jährigen Patientin sexuell vergriffen hat, ist ein Pfleger im Thurgau verurteilt worden. Gegen ihn wurden eine bedingte Freiheitsstrafe von zwölf Monaten und ein lebenslanges Berufsverbot in der Pflege verhängt.

Der Vorfall ereignete sich Anfang Juli 2022, schreibt das «Tagblatt». Der Pfleger sollte der Frau lediglich Stützstrümpfe anziehen. Doch stattdessen ging er weiter.

spital
Der Übergriff erfolgte beim Anziehen der Patientin. (Symbolbild) - keystone

Die Patientin berichtete in einer früheren Aussage, er habe auf einen Wechsel der Inkontinenzunterhose bestanden.

Dann sei er übergriffig geworden, sei mit den Fingern in ihre Scheide eingedrungen und habe unter ihr T-Shirt gegriffen.

Neues Gutachten soll Patientin als verwirrt darstellen

Das Bezirksgericht Kreuzlingen hatte den 46-jährigen Pfleger bereits vor einem Jahr der Schändung schuldig gesprochen.

Am Thurgauer Obergericht wollte er nun mit einem neuen Gutachten seine Unschuld beweisen.

Die Patientin sei aufgrund der von ihr eingenommenen Medikamente geistig verwirrt gewesen, hiess es darin. So seien die Anschuldigungen gegen den Pfleger zustande gekommen.

vater sohn angeklagt
Das Obergericht Thurgau bestätigte einen früheren Schuldspruch gegen den Pfleger. - keystone

Das Obergericht sah das anders und empfand die Aussagen der inzwischen verstorbenen Frau als glaubwürdig. «Sie war geistig fit», zitiert das «Tagblatt» aus dem Urteil des Obergerichts.

Gericht sieht «offensichtlich sexuelles Ansinnen»

Die 90-Jährige habe die Abläufe sehr detailliert und in vielen Einzelheiten beschrieben. Der Pfleger hingegen habe sich an vieles nicht erinnern können.

Sollten Sexualdelikte härter bestraft werden?

Das Gericht schloss aus, dass es dem Pfleger – wie er aussagte – nur an Feingefühl mangelte. Er habe vorsätzlich gehandelt und «offensichtlich sexuelles Ansinnen» verfolgt.

Das Obergericht bestätigte laut dem «Tagblatt» das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen. Es bleibt bei zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe mit zwei Jahren Probezeit. Auch das lebenslange Berufsverbot bleibt bestehen.

Mehr zum Thema:

Kommentare

User #7398 (nicht angemeldet)

Aus welchen Gründen lebt er noch ???

Weiterlesen

spital