Stadt Zürich

Pfleger schreibt Patientin nach OP: «Brüste gesehen»

Mia Fasser
Mia Fasser

Zürich,

Ein Zürcher Pfleger belästigt mehrere Patientinnen nach ihrem Spitalbesuch mit anzüglichen Nachrichten per Whatsapp. Der Mann ist inzwischen verurteilt worden.

Whatsapp Nachrichten Spital
Ein Pfleger schreibt Patentinnen unangebrachte Nachrichten auf Whatsapp. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Pfleger aus dem Kanton Zürich schickt anzügliche Whatsapp-Nachrichten an Patientinnen.
  • Zuvor war er bei den Operationen der Frauen anwesend und hat sie scheinbar nackt gesehen.
  • Der 39-Jährige wurde nun unteranderem wegen sexueller Belästigung verurteilt.

Mitten in der Nacht erhält eine Frau nach ihrer Operation eine anzügliche Whatsapp-Nachricht. Der Absender ist ein 39-jähriger Pfleger des Spitals im Kanton Zürich, der während ihrer Operation anwesend war.

Er schreibt ihr auf Whatsapp in holprigem Deutsch: «Schatz ich ha dini brüst gseh und bi so geil worde, das i di nüm zium chopf becjo bisch verukt? Bide op hanid di ohni wass gseh. I bi geil wordè. Lust dich verwöhnt wrde schatz?»

Dann nannte er die Patientin beim Vornamen. Darüber berichtet die NZZ.

Whatsapp-Nachricht: «Ich dürfte Ihnen nicht schreiben ...»

Ohne Zustimmung verschaffte sich der Pfleger Zugang zur Mobiltelefonnummer der Patientin aus ihren persönlichen Unterlagen. Anschliessend versendete er mehrere Nachrichten an sie.

Eine der Nachrichten enthielt drei Herzchen und las sich wie folgt – hier wurden die Rechtschreibefehler korrigiert: «Ich bin ehrlich, ich dürfte Ihnen nicht schreiben. Doch als ich Ihre Brüste sah, fand ich Sie noch attraktiver.»

Weiter schreibt er, dass die Patientin sehr schöne Brüste habe und fragt sie, ob sie einen Liebhaber habe. Zum Schluss fragt er: «Sind Sie offen, von einem Fremden verwöhnt zu werden?»

«Find dich sympathisch. Lg»

Der Vorfall wurde durch einen rechtskräftigen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft See/Oberland gegenüber der NZZ bestätigt.

Der Vorfall ereignete sich im April 2024 und führte dazu, dass der Pfleger zwei Tage später festgenommen wurde. Anschliessend musste er zwei Tage in Haft verbringen. Heute arbeitet er nicht mehr in dem betroffenen Spital im Kanton Zürich.

Aber diese Frau war nicht sein einziges Opfer. Im Januar 2024 hatte er einer anderen Patientin folgende Nachricht geschickt: «Hoi (…), ich will dir helfe. Ha dir im Spital ghulfe. Find dich sympathisch. Lg.»

Im März 2024 schrieb er einer dritten Patientin Komplimente über ihre Augen und ihr Aussehen.

Pfleger wird wegen sexueller Belästigung verurteilt

Laut Strafbefehl war sich der Pfleger bewusst, dass seine Äusserungen von den Frauen weder erwartet noch gewünscht waren. Trotzdem kümmerte ihn das nicht.

Er nahm in Kauf, bei den Frauen Unbehagen auszulösen. Dies, indem er sie mit Namen ansprach und auf ihren kürzlich erlebten Spitalaufenthalt Bezug nahm.

Hast du schon einmal unerwünschte anzügliche Nachrichten erhalten?

Für sein Verhalten wurde der Pfleger von der Staatsanwaltschaft wegen mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage und sexueller Belästigung verurteilt. Er muss eine Geldstrafe von 900 Franken zahlen, abzüglich 60 Franken für zwei Tage Haftzeit.

Hinzu kommen eine Busse von 500 Franken und Verfahrenskosten in Höhe von 1000 Franken – insgesamt also 2340 Franken.

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