Physiotherapeuten reichen Beschwerde gegen Bund ein

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Bern,

Physioswiss hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit einer Aufsichtsbeschwerde konfrontiert.

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Physioswiss: Das neue Tarifmodell würde zu einer «prekären Verschlechterung eines bereits derzeit signifikant unterfinanzierten Leistungsbereichs führen». (Archivbild) - keystone

Der Physiotherapie-Verband Physioswiss hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG) eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen eine neue Tarifstruktur, wie Physioswiss am Freitag mitteilte. Die vorgeschlagene Version der Tarifstruktur sei weder gesetzeskonform noch sachgerecht, so Physioswiss.

Der Bundesrat hatte die überarbeitete Tarifstruktur Mitte August in die Vernehmlassung geschickt. Ab Januar 2025 sollen demnach die heute gültigen Pauschalen für die Abgeltung von Physiotherapie-Sitzungen durch ein abgestuftes System ersetzt werden, das sich stärker auf die Dauer einer Physiotherapie-Sitzung stützt.

Kritik an neuer Tarifstruktur

Laut dem Verband Physioswiss würde das neue Tarifmodell zu einer «prekären Verschlechterung eines bereits derzeit signifikant unterfinanzierten Leistungsbereichs führen». In der Beschwerde fordert der Verband, dass ein Aufsichtsverfahren gegen das BAG eröffnet wird. Die Beschwerde reichte der Verband am Donnerstag bei Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider ein, die ab nächstem Jahr dem Innendepartement vorsteht.

Dabei geht es um die Frage, ob der Tarifeingriff des Bundes angebracht sei. Der Bundesrat kann die Tarife für Physiotherapie nur per Verordnung festlegen, wenn sich die Tarifpartner – die Krankenkassen und die Gesundheitsverbände – nicht einigen können.

Das BAG sei seiner Pflicht aber nicht nachgekommen, die Krankenversicherer auf ihre Verhandlungspflicht hinzuweisen, so Physioswiss. Stattdessen habe es einseitig die Änderungswünsche der Krankenversicherer aufgegriffen.

Kommentare

Luxy-1

Löst doch das BAG auf, dann können viele Kosten eingespart werden.

User #3058 (nicht angemeldet)

Das BAG ist auch in anderen Bereichen (MiGeL-Listen/Kostenvergütung) ein absolut unfähiges Bundesamt und macht was es will! ZB. werden günstigere EU- Medizinalprodukte von den K-Kassen nicht vergütet, aber in der gesetzlich festgelegten Tarifstruktur in der CH eingerechnet, sodass die massgebend vergütbaren Kosten der Krankenkassen sinken und der Versicherten-Anteil steigt!

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