Pierin Vincenz: Zu lange Plädoyers im Raiffeisenprozess

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Zürich,

Der Richter im Raiffeisenprozess um Pierin Vincenz bittet die Verteidigerteams zu einer Verkürzung ihrer Plädoyers – diese würden bislang 39 Stunden dauern.

Vincenz Prozess
Langzeit-Boss Pierin Vincenz war 17 Jahre an der Spitze der Raiffeisen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Plädoyers der Anwälte im Raiffeisenprozess würden insgesamt 39 Stunden dauern.
  • Nun wurden die Anwälte gebeten, ihre Plädoyers zu verdichten.
  • Ex-Boss Pierin Vincenz wird beschuldigt 25 Millionen Franken eingestrichen zu haben.

Er gilt unter anderem wegen der angehäuften Aktenberge als «Monsterprozess»: Nun zeigt sich, dass die Verhandlung rund um den ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz auch zeitlich den üblichen Rahmen sprengen wird.

Mehrere Anwälte sollen deshalb ihre geplanten Vorträge bis zum Verhandlungsbeginn noch kürzen. Das Bezirksgericht Zürich bestätigte einen entsprechenden Bericht des Online-Portals «Inside Paradeplatz» vom Donnerstag. Der Richter habe «diejenigen Anwälte um eine Verdichtung gebeten, die sehr lange Plädoyers geplant haben».

39 Stunden Redezeit

Gemäss «Inside Paradeplatz» waren von bislang sechs der sieben Verteidigerteams der Beschuldigten eine Redezeit von insgesamt 39 Stunden gemeldet worden.

Das Bezirksgericht geht derzeit davon aus, dass die eingeplanten Verhandlungstage allenfalls nicht ausreichen könnten. Zusätzlich zu den vier Verhandlungstagen und einem weiteren fixierten Prozesstag am 9. Februar wird derzeit «ein weiterer Reservetag» gesucht, wie das Bezirksgericht auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mitteilte.

25 Millionen Franken eingestrichen

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Raiffeisenchef Pierin Vincenz und dessen Geschäftskollegen Beat Stocker Betrug sowie weitere Straftatbestände vor. Unter anderem mit Besuchen in Rotlicht-Etablissements auf Geschäftsspesen sollen sie einen Gewinn von insgesamt 25 Millionen Franken eingestrichen haben. Fünf Mitbeschuldigte sollen gemäss Anklage in gewissen Fällen Beihilfe geleistet haben.

Die erstinstanzliche Verhandlung wird nicht im Zürcher Bezirksgericht stattfinden, sie wird angesichts des erwarteten Publikumsinteresses im Volkshaus durchgeführt. Das Gericht rechnet für den ersten Prozesstag mit rund 100 Besucherinnen und Besuchern, darunter zahlreiche Medienschaffende.

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