Gericht

Polizist muss wegen tödlichen Schüssen vor Gericht

Keystone-SDA
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Obwalden,

Ein Polizist muss sich wegen vorsätzlicher Tötung vor einem Kriminalgericht verantworten. Der Prozess beginnt am 23. März.

Bex
Mehrere hundert Menschen zogen im November 2016 in einem Trauermarsch durch Lausanne, um dem bei einem Polizeieinsatz getöteten Kongolesen die Ehre zu erweisen. - Keystone

Ein Polizist, der 2016 in Bex VD einen Kongolesen erschossen hatte, muss sich wegen vorsätzlicher Tötung vor einem Kriminalgericht verantworten. Der Prozess beginnt am 23. März.

Ludovic Tirelli, der Anwalt der Familie des Opfers, bestätigte am Donnerstag der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht von «20 Minutes». «Ich hoffe, dass dieser Prozess es der Familie endlich ermöglicht, zu erfahren, warum Hervé unter solchen Umständen erschossen wurde», sagte Tirelli.

Der 27-jährige Mann war am 6. November bei einer Polizeiaktion im Treppenhaus des Wohnblocks in Bex, in dem er wohnte, getötet worden. Die Polizei war von einem anderen Bewohner des Gebäudes alarmiert worden. Er meldete, dass ein anderer Mieter bei der Wohnung über ihm die Türe aufgebrochen habe.

Die Frage, ob es sich um einen Akt der Selbstverteidigung handelte, wird im Mittelpunkt des Prozesses gegen den Beamten der Regionalpolizei Chablais stehen. Diese hatte nach dem tödlichen Polizeieinsatz erklärt, dass der Kongolese mit einem Küchenmesser in der Hand auf die Polizisten zugerannt sei. Nach einer Aufforderung «Stopp Polizei» habe ein Polizist das Feuer eröffnet. Der erfahrene Beamte habe drei Schüsse auf das Opfer abgegeben.

Nach den Schüssen riefen die Polizisten die Rettungskräfte und versuchten den bewusstlosen Mann mit einer Herzdruckmassage zu reanimieren. Trotz der sofortigen Rettungsversuche verstarb der junge Mann vor Ort.

Der Tod des Mannes löste viele Reaktionen aus und erregte über die Kantonsgrenzen Aufsehen. Einige hundert Menschen demonstrierten einige Tage später in Lausanne, um des Opfers zu gedenken. Die Kundgebung richtete sich auch gegen so genanntes «Racial profiling».

Auch die Demokratische Republik Kongo (DRC) intervenierte und verlangte von den Schweizer Behörden Erklärungen zum Fall. Auch der Schweizer Botschafter in Kinshasa wurde in der Angelegenheit zitiert.

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