Prämienverbilligungen: Kantone sparen beim Mittelstand

Simon Binz
Simon Binz

Zürich,

Zehntausende Personen haben seit 2012 ihren Anspruch auf Verbilligungen verloren und dies trotz steigender Krankenkassenprämien. Das hat verschiedene Gründe.

Schweizer Krankenkassen unterschieden sich erheblich in Bezug auf Reaktionszeit, Freundlichkeit und Kulanz.
Schweizer Krankenkassen unterschieden sich erheblich in Bezug auf Reaktionszeit, Freundlichkeit und Kulanz. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Prämienverbilligungen sollen den unteren Mittelstand bei den Krankenkassen entlasten.
  • Nun zeigt eine neue Auswertung, dass seit 2012 viele Personen diese nicht mehr erhalten.
  • Wer Verbilligungen erhält, ist nämlich den Kantonen überlassen und diese müssen sparen.

Von Jahr zu Jahr steigen in der Schweiz die Krankenkassenprämien an – das betrifft alle. Dem unteren Mittelstand wird dabei aber zumindest finanziell unter die Arme gegriffen. Mit der sogenannten Prämienverbilligung helfen die Kantone, die Last zu tragen.

Nun zeigt eine neue Auswertung von «10vor10» jedoch, dass immer weniger Personen solche Verbilligungen erhalten und dies, obwohl sie gemäss Gesetz allen «Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» zustehen sollten.

Demnach hat zwischen 2012 und 2017 fast jeder siebte mittelständische Bezüger seine Prämienverbilligung verloren oder wurde in derselben Zeit zum Sozialhilfe- oder Ergänzungsleistungsbeziehenden. Das sind Schweizweit insgesamt über 163'000 Personen. In den Kantonen Luzern und Nidwalden sei diese Entwicklung am deutlichsten, heisst es in dem SRF-Beitrag.

Weniger Verbilligungen, mehr Ausgaben

Überraschend ist: Obwohl weniger Personen Unterstützung von Kanton und Bund erhalten, nehmen die entsprechenden Ausgaben für die Prämienverbilligungen zu. Das hat unter anderem damit zu tun, dass die Höhe der Verbilligungen für Kinder und junge Erwachsene gesetzlich an die Entwicklung der Krankenkassenprämien gekoppelt ist. Nehmen also die Prämien zu, steigen auch die ausgezahlten Verbilligungen.

Diverse Kantone haben so die Grenze, wie viel jemand verdienen darf, um noch Gelder zu erhalten, heruntergesetzt. Andere hätten die Höhe der ausgezahlten Verbilligungen gesenkt, heisst es in dem Bericht. Zudem sei die Zahl der Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger gestiegen. Dies sorge bei den Kantonen für besonders hohe Kosten und beinflusse die Zahl der mittelständischen Personen, die Prämienverbilligungen erhalten, ebenfalls.

Von den 163'000 Personen fällt gemäss «10vor10» jedoch nur etwas mehr als ein Drittel in diese Kategorie. Bleiben also ungefähr 100'000 Personen, die ein Einkommen erzielen, aber keine Verbilligungen mehr erhalten. Denn gemäss dem Krankenversicherungsgesetz (KVG) ist es letztendlich den Kantonen überlassen, zu entscheiden, wer «in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen» lebt.

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