Produktegarantien sollen in der Schweiz besser werden
Der Bundesrat erwägt die Anpassung des Garantierechts insbesondere für Käufer elektronischer Geräte. Der Konsumentenschutz unterstützt das Vorhaben.
Das Wichtigste in Kürze
- Bundesrat erwägt Anpassung des Garantierechts an EU-Standards für Käufer von Elektronik.
- Anpassungen des Gewährleistungsrechts und des Obligationenrechts werden diskutiert.
- Der Konsumentenschutz fordert eine Beweislastumkehr und erweiterte Definition von Mängeln.
Für den Bundesrat sind in der Schweiz Käuferinnen und Käufer insbesondere von elektronischen Geräten bei Mängeln zu stark auf das Entgegenkommen der Verkäufer angewiesen. Er stellt deshalb eine Anpassung des Garantierechts an EU-Standards zur Diskussion.
In der Schweiz sei beispielsweise nicht explizit geregelt, ob Konsumentinnen und Konsumenten bei elektronischen Geräten Anspruch auf Aktualisierungen oder Updates hätten. In der EU sei das der Fall, teilte das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) am Freitag mit.
Modernisierung des Gewährleistungsrechts geplant
Der Bundesrat möchte deshalb eine Modernisierung des sogenannten Gewährleistungsrechts. Zur Diskussion stellt er in einem Bericht auf ein im Nationalrat angenommenes Postulat eine Anpassung des Obligationenrechts. Es sei nun am Parlament zu entscheiden, ob ein Gesetzgebungsprojekt lanciert werden solle.
Die Stiftung Konsumentenschutz teilte am Freitag mit, sie stimme der Einschätzung des Bundesrats zu. Der Gesetzgeber solle offensichtliche Lücken endlich schliessen und überfällige Anpassungen vornehmen. Das Gewährleistungsrecht sei veraltet.
Konsumentenschutz fordert Beweislastumkehr
Der Konsumentenschutz fordert etwa eine Beweislastumkehr innert eines Jahres nach Kauf eines Produkts. Zu oft würden Garantieleistungen verweigert, weil ein angebliches Selbstverschulden vorliege. Auch will der Konsumentenschutz eine Erweiterung des Begriffs «Mangel».
Keine Massnahmen braucht es für den Bundesrat bei der sogenannten «geplanten Obsoleszenz». Damit ist gemeint, dass gewisse Unternehmen die Lebensdauer ihrer Produkte absichtlich verkürzen, sodass diese die Konsumenten vorzeitig ersetzen müssen. Die allgemeinen Regeln des Straf- und Wettbewerbsrechts genügten, findet die Landesregierung.
Der Konsumentenschutz fordert auch diesbezüglich «ein striktes Vorgehen».