Ein heute 28-Jähriger hat 2008 eine Frau getötet. Jetzt hat das Familiengericht Lenzburg entschieden: Der Mann muss weiterhin fürsorglich untergebracht werden.
Das Bezirksgericht in Aarau.
Das Bezirksgericht in Aarau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • 2008 hat ein damals 17-Jähriger eine Frau vergewaltigt und ermordert.
  • Auch zehn Jahre später kommt der Mann nicht frei.
  • Das Gericht entschied, dass fürsorgerische Unterbringung weiterhin angebracht sei.
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Vor zehn Jahren hat ein damals 17-Jähriger eine Prostituierte in Aarau vergewaltigt und getötet. Nachdem er eine vierjährige Gefängnisstrafe abgesessen hatte, wurde eine fürsorgliche Unterbringung in der Strafanstalt Lenzburg AG angeordnet.

Wie Nicole Payllier, Mediensprecherin der Gerichte Aargau, in einer Mitteilung schreibt, seien die Voraussetzungen für eine fürsorgerische Unterbringung weiterhin gegeben. Der Schuldige werde nach sechs Jahren in der aargauischen Jugendvollzugsanstalt in eine Institution im Kanton Zürich verlegt.

Der Entscheid des Familiengerichts sei von den Parteien nicht angefochten worden und somit in Rechtskraft erwachsen. Weitere Informationen würden nicht erfolgen, da Verfahren um die fürsorgerische Unterbringung von Gesetzes wegen nicht öffentlich seien.

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