Zürcher Phädophiler dank FBI hinter Gitter

Livia Fischer
Livia Fischer

Hinwil,

Die Sicherheitsbehörden der USA haben einen Kinderschänder aus der Schweiz aufgespürt. Jetzt muss der Mann ins Gefängnis.

Yvan Colonna
Yvan Colonna wurde im Gefängnis lebensgefährlich verletzt (Symbolbild). - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat einen Phädophilen zu zehn Jahren Haft verurteilt.
  • Der Tipp an die Strafverfolgungsbehörden kam aus den USA.

Das Bezirksgericht Hinwil ZH hat einen 59-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt. Der Mann ist der Vergewaltigung, sexuellen Nötigung, sexuellen Handlungen mit Kindern, Pornografie und Gewaltdarstellung schuldig. Wie das Bezirksgericht mitteilt, habe der Mann ein damals 10-jähriges Mädchen während rund zweieinhalb Jahren missbraucht.

Der Täter schickte einen Teil des Video- und Filmmaterials einem amerikanischen Chatpartner. Als dieser aufflog, lieferte das FBI den schweizerischen Behörden die Internetdaten, von welchem Ort aus der Filmversand erfolgte. 

Laut «Tages-Anzeiger» habe der Beschuldigte versichert, keine Gewalt angewendet zu haben. Auch sei es nicht zu einer Penetration gekommen. Er beantragte lediglich einen Schuldspruch wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern sowie mehrfacher Pornografie und einer Bestrafung mit 30 Monaten.

Täter soll selbst Opfer gewesen sein

Das Bezirksgericht folgte in der Sache der Staatsanwaltschaft. Diese verlangte 13 Jahre, weil der Mann sein Opfer mit psychischem Druck gefügig gemacht habe. Auch die Penetrationen seien durch die beschlagnahmten Filme und Fotos belegt.

Nebst einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verordnete das Gericht dem Täter eine ambulante Therapie während des Strafvollzugs an. Gemäss dem psychiatrischen Gutachten leide der Beschuldigte an einer Pädophilie. Er sei laut eigenen Angaben als Kind selber mehrfach Opfer sexueller Übergriffe von seinem Grossvater gewesen.

Das Mädchen solle eine Genugtuung von 80'000 Franken erhalten. Es weise «psychische Leiden, Entwicklungsdefizite und Verhaltensstörungen» auf. Das Verurteile hat das Urteil ans Obergericht weitergezogen.

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