Prozess gegen frühere Ausgleichskassen-Leiterin abermals verschoben

Keystone-SDA
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Bellinzona,

Zum achten Mal ist die ehemalige Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse in Genf nicht zum Prozess erschienen. Sie wurde wegen Betrug verurteilt.

bundesstrafgericht
Das Bundesstrafgericht in Bellinzona. Da hätte die ehemalige Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse in Genf zum Prozess erscheinen sollen. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die frühere Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse in Genf wurde verurteilt.
  • Am Mittwoch erschien sie nicht zum Prozess in Bellinzona.
  • Der Prozess wurde bereits sieben Mal verschoben.

Die frühere Geschäftsführerin der Zentralen Ausgleichskasse (ZAS) in Genf ist am Mittwoch nicht zum Prozess in Bellinzona erschienen. Der Frau wird Betrug, Urkundenfälschung und Urkundenfälschung im Amt vorgeworfen. Das Verfahren ist bis auf Weiteres vertagt worden.

Der Prozess gegen die 55-Jährige ist in den vergangenen zwei Jahren bereits sieben Mal verschoben worden. Am Mittwoch sollten neben der Angeklagten zwei Zeugen befragt werden.

Der vorsitzende Richter führte aus, die Beschuldigte habe im Rahmen ihrer Arbeitssuche an Bewerbungsgesprächen teilgenommen. Er gehe deshalb davon aus, dass sie auch vor Gericht erscheinen könne. Wie das Verfahren fortgesetzt wird, sollte die Frau nicht vor Gericht erscheinen, wird das Gericht dem Anwalt schriftlich mitteilen.

Ärztliche Zeugnisse um Prozesstermine zu verschieben

Die Bundesanwaltschaft (BA) hatte die Frau im Januar 2018 per Strafbefehl verurteilt. Diesen focht die Beschuldigte jedoch an, sodass der Fall dem Bundesstrafgericht übergeben wurde. Jeweils kurz vor den bereits angesetzten Prozessterminen reichte die Angeklagte ein ärztliches Zeugnis ein. Die Termine mussten deshalb wieder abgesagt werden.

Der Verteidiger der Frau führte am Mittwoch vor dem Bundesstrafgericht aus, dass seine Mandantin an physischen und psychischen Problemen leide. Sie sei in ärztlicher Behandlung. Sie wolle jedoch, dass das Strafverfahren gegen sie voranschreiten könne.

Strafe in Höhe von Tausenden Franken

Die BA verurteilte die frühere Geschäftsführerin zu einer bedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu 200 Franken. Dazu kommt noch eine Busse von 5200 Franken. Zudem wurden ihr die Verfahrenskosten von 5000 Franken auferlegt.

Der Strafbefehl der BA dient im vorliegenden Verfahren als Anklageschrift. Daraus geht hervor, dass die Angeklagte zwischen November 2011 und April 2013 gefälschte Quittungen ausstellte. Sie leitete so 25'000 Franken der Ausgleichskasse auf ein eigenes Konto. Die Beschuldigte hat den Betrag wieder zurückgezahlt.

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