Quadroni-Richter will zum Wohl der Kinder gehandelt haben

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Prättigau,

Im Quadroni-Rosenkrieg soll ein Richter einen Polizeieinsatz trotz laufender Berufung angeordnet und durchgesetzt haben. Nun hat er auf unschuldig plädiert.

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Adam Quadroni deckte den grössten Bauskandal der Schweiz auf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Quadroni-Rosenkrieg ist ein Richter wegen Amtsmissbrauch angeklagt.
  • Nun hat er auf unschuldig plädiert.
  • Er will zum Wohl der Kinder des Ehepaares gehandelt haben.

Der im Rosenkrieg des Whistleblowers Adam Quadroni wegen Amtsmissbrauch angeklagte Unterengadiner Richter hat am Donnerstag auf unschuldig plädiert. Er will einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung zum Wohl der Kinder des hoffnungslos zerstrittenen Elternpaares angeordnet haben.

Der Strafbestand des Amtsmissbrauchs könne zudem gar nicht geltend gemacht werden. Dies betonte der Anwalt des Richters vor dem Regionalgericht Prättigau/Davos in Klosters GR. Kritisiert werde ja die Rechtsprechung des Richters. Und es obliege allein den höheren Gerichten, diese zu beurteilen.

Die Rechtsprechung falle nicht unter den Strafbestand des Amtsmissbrauchs. «Wo kämen wir hin, wenn das Schule machen würde», sagte der Verteidiger.

Richter soll sich über Kantonsgericht-Feststellung hinweggesetzt haben

Die Bündner Staatsanwaltschaft und auch der Whistleblower werfen dem Präsidenten des Regionalgerichtes Unterengadin/ Val Müstair Folgendes vor: Er soll einen Polizeieinsatz in Quadronis Wohnung in Ramosch angeordnet und durchgesetzt haben. Dies, obwohl noch eine Berufung Quadronis dagegen lief.

Der angeklagte Richter hatte den Whistleblower zur Herausgabe einer «Vielzahl von Gegenständen» verpflichtet. Dies im Bündner Baukartellskandal im November 2017. Die Gegenstände sollten an die getrennt lebende Ehefrau und die gemeinsamen drei Töchter übergeben werden.

Der Richter berechtigte die Ehefrau, die Wohnung in Begleitung von Polizeibeamten zu betreten und die Sachen zu holen. Dies, sollte Quadroni die Gegenstände nicht hergeben.

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Ein Richterhammer auf einem Tisch. - keystone

Gegen diesen Entscheid erhob Quadroni fristgerecht Berufung. Das Kantonsgericht bescheinigte später zwar die grundsätzliche Korrektheit der richterlichen Verfügung. Es wies aber darauf hin, dass der Entscheid wegen der laufenden Berufung formell noch nicht rechtskräftig sei.

Über diese Feststellung des Kantonsgerichtes setzte sich der Richter laut Anklage hinweg. Die umstrittene Verfügung bestätigte er zudem am Tag der Ausführung mit einem superprovisorischen Entscheid.

Verteidigung: Kinder wollten ihre Sachen am neuen Wohnort

Vor Quadronis Wohnung fuhr in der Folge ein Möbelwagen vor, begleitet von Quadronis Ehefrau und sieben Polizisten. Quadroni und seine Schwester landeten in Handschellen, während Zügelmänner das Haus räumten.

Bei den herauszugebenden Gegenständen ging es um die Sachen der Kinder, die zusammen mit der Mutter Monate zuvor ausgezogen waren. Sie wollten laut der Verteidigung ihre Spielsachen, warme Kleider und Kinderzimmermöbel am neuen Wohnort haben. Zudem vermissten sie ihre Hasen.

Der Richter habe zum Schutz der Kinder gehandelt, sagte der Verteidiger im Schlussplädoyer. Drei Abholversuche seien in den Monaten zuvor misslungen, weil Quadroni «Sand ins Getriebe» gestreut habe.

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Statue der Justitia. - AFP/Archiv

Hätte der Richter nicht den superprovisorischen Entscheid erlassen, hätten die Kinder erneut wochenlang auf ihre Sachen warten müssen. Dies zumal die Polizeibegleitung eine längere Vorbereitungszeit benötige.

Er habe so gehandelt, damit die Kinder «nach monatelangem Warten ihre Sachen, Kleider und ihre Hasen bekämen», sagte der Angeklagte. Seither fühle er sich wie im falschen Film. «Es kann nicht sein, dass ich dafür bestraft werde», sagte er.

Andere Aussagen machte der Richter nicht. Er machte von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch. Sein Mandant wolle nur noch, dass die Sache nach vier sehr belastenden Jahren endlich aufhöre, sagte dazu der Verteidiger.

Staatsanwaltschaft beantragt bedingte Geldstrafe und Busse

Die Staatsanwaltschaft sieht das anders: Der Richter «handelte, um die Rechtsposition von Quadroni in seinem Eheschutzverfahren zu schmälern. Oder zumindest, um ihm Ungemach und Ärger zu verursachen», schrieb sie.

Das Vergehen wiege aber nicht schwer. Es gebe auch keinerlei Anzeichen, dass sich der Richter vom Baukartell habe instrumentalisieren lassen.

Die Staatsanwaltschaft hielt es denn auch nicht für nötig, am Prozess zu erscheinen und stellte lediglich ihren Schlussbericht zu. Sie beantragte, den Richter mit einer bedingten Geldstrafe von 15'600 Franken und einer Busse von 3500 Franken zu bestrafen.

Urteilsverkündung am Freitag

Der Anwalt von Adam Quadroni, der am Prozess als Privatkläger auftrat, wertet das Vergehen als schwerer. Er stellte einen Eventualantrag für den Fall, dass das Gericht den Strafbestand des Amtsmissbrauchs nicht anerkennen würde. Dann solle der Richter wegen Nötigung verurteilt werden.

Quadroni sei während des ganzen Einsatzes seiner Freiheit beraubt gewesen, zwei Stunden davon gefesselt. Damit sei sogar der Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllt.

Die Urteilsverkündung ist auf Freitag um 10 Uhr angesetzt. Für den Richter gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung.

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