Regierungsrat schwenkt bei Notariatsgebühren auf Mittelweg ein
Die Berner Regierung schwenkt bei der Bemessung der Notariatsgebühren auf den von der Justizkommission vorgeschlagenen Mittelweg ein. So soll nur ein Teil der Gebühren nach Zeitaufwand berechnet werden.
Nach Zeitaufwand sollen beispielsweise die Gebühren für die Errichtung von Schuldbriefen und bestimmte gesellschaftsrechtliche Geschäfte bemessen werden. Im Übrigen gilt ein gestaffelter Rahmentarif, wie die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion am Donnerstag mitteilte.
Einig sind sich Regierung und Kommission auch, dass Notarinnen und Notare ihren Beruf künftig auch in der Rechtsform einer AG oder GmbH ausüben können.
Am Mittwoch gab die vorberatende Justizkommission bekannt, dass sie keinen radikalen Systemwechsel bei den Notariatsgebühren unterstützt. Die Regierung hatte ursprünglich vorgeschlagen, dass Notariatsgebühren künftig nach Zeitaufwand berechnet werden. Der Vorschlag wurde in der Vernehmlassung kontrovers aufgenommen.
Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern ein Dauerthema. Der eidgenössische Preisüberwacher forderte wiederholt eine Senkung der aus seiner Sicht hohen Tarife.
Seither gab es immer wieder erfolglose Bestrebungen für eine Abkehr von staatlichen Mindestgebühren hin zu mehr brancheninternem Wettbewerb. Dies änderte sich, als der Grosse Rat im November 2015 überraschend eine Motion von SP, GLP, EVP und Grünen überwies - gegen den Willen von SVP und FDP.