Rekurs gegen Impfung von Minderjährigen abgelehnt
Minderjährige benötigen für die Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht festgehalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Wollen Minderjährige sich gegen Corona impfen lassen, brauchen sie kein Einverständnis.
- Dies hat das Freiburger Kantonsgericht entschieden.
- Das Einverständnis würde der Uno-Konvention zu den Kinderrechten widersprechen.
Minderjährige benötigen für die Corona-Impfung keine Bewilligung der Eltern. Dies hat das Freiburger Kantonsgericht festgehalten. Ein solches Einverständnis würde der Uno-Konvention über die Kinderrechte widersprechen, urteilte das Gericht.
Ziehen Eltern weiter ans Bundesgericht?
Der im Internet publizierte Entscheid wurde am Samstag von der Freiburger Tageszeitung «La Liberté» bekannt gemacht. Die abgewiesene Beschwerde der beiden Elternteile kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden und ist dementsprechend nicht rechtskräftig.
Die Richter räumen im Urteil zwar ein, dass es sich bei der Impfung um einen medizinischen Eingriff handelt, der einen Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Menschen darstellt und eine informierte Zustimmung des Patienten voraussetzt. Ein Minderjähriger sei jedoch gemäss der geltenden Rechtsprechung durchaus in der Lage, seine eigene Zustimmung dafür zu geben.
Ein Jugendlicher sei genauso urteilsfähig wie seine Eltern, solange er dazu keine wissenschaftlichen Kenntnisse benötige. Er müsse die Überlegungen der Gesundheitsspezialisten sowie die Nebenwirkungen kennen und von medizinischem Personal über die Impfung informiert werden.
Kinderarzt soll Jugendliche betreuen
«Mit der Forderung, dass Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren das Einverständnis der Eltern für eine Impfung einholen müssen, versuchen die Eltern den Kindern ein Recht zu nehmen, das sie für sich selber beanspruchen», hält das Kantonsgericht im Urteil fest. Dies würde der Uno-Konvention über die Rechte der Kinder widersprechen.
Zudem habe die Freiburger Gesundheitsdirektion klar gemacht, dass impfwillige Jugendliche im Impfzentrum von einem Kinderarzt betreut würden und dass Minderjährigen die Begleitung durch eine erwachsenen Person empfohlen werde.
Auch die Zweifel an den Impfstoffen lässt das Kantonsgericht nicht gelten. Die Zulassung des Impfstoffs von Pfizer-Biontech für 12 bis 15-Jährige sei Gegenstand einer Überprüfung durch das Heilmittelinstitut Swissmedic gewesen. An diesen Zulassungsentscheid sei das Gericht gebunden. Zudem hält das Gericht fest, dass die Impfempfehlung von den Bundesbehörden gekommen sei und keinerlei Impfpflicht damit verbunden sei.
Die beiden Elternteile hatten den definitiven Stopp der Impfkampagne für Minderjährige gefordert, weil Kinder und Jugendliche ein geringeres Risiko im Fall einer Covid-19-Infektion hätten. Dies rechtfertige nicht, sie potenziellen Nebenwirkungen durch eine neue Form von Impfstoffen auszusetzen. Sie störten sich zudem daran, dass sich ihre beiden Töchter ohne das elterliche Einverständnis impfen lassen könnten.