Rekurs gegen Walliser Staatsanwaltswahl hinter verschlossenen Türen
Das Wichtigste in Kürze
- In der vergangenen Woche wurde Nicolas Dubuis hinter verschlossenen Türen wiedergewählt.
- Nun wurde Rekurs gegen die Wiederwahl des Generalstaatsanwalts eingelegt.
Gegen die Wiederwahl von Nicolas Dubuis zum Walliser Generalstaatsanwalt in der vergangenen Woche wurde Rekurs beim Bundesgericht eingereicht. Diese Wahl durch den Grossen Rat, die hinter verschlossenen Türen stattfand, stiess auf Unverständnis und Kritik.
Desmeules findet geschlossene Sitzung nicht gerechtfertigt
Unterzeichnet wurde der Rekurs von Rechtsanwalt Stéphane Riand und der SVP-Grossrat Jérôme Desmeules. Die Argumentation: Die Abhaltung einer geschlossenen Sitzung sei nicht gerechtfertigt. Desmeules redete gegenüber der Nachrichtenagentur SDA von einem Skandal. Die Bevölkerung und Medien seien daran gehindert worden, der Wahl des wichtigsten Postens der Strafjustiz beizuwohnen.
«Dies macht den Eindruck, dass die politischen Behörden etwas zu verbergen haben.» Es habe keine besonderen Umstände gegeben, die eine Wahl des Generalstaatsanwalts hinter verschlossenen Türen gerechtfertigt hätten. Diese hätte deshalb auf die gleiche Weise stattfinden müssen wie die Wahl der Kantonsrichter, bei der Dubuis erfolglos kandidiert hatte.
Rechtsanwalt spricht von «Nichtexistenz der Wahl»
Formell gesehen handle es sich bei dem von Dubuis erzielten Ergebnis nicht um eine Wahl, sondern eine Abstimmung, argumentiert Riand. «Deshalb stellen wir die Nichtexistenz der Wahl fest».
Die Beschwerdeführer kritisieren auch, dass die Stelle nicht ausgeschrieben wurde. Dies, obwohl die zuständigen Behörden seit Wochen wussten, dass Dubuis auch als Kantonsrichter kandidieren würde.
Dubuis schaffte Wiederwahl erst im zweiten Wahlgang
Das Walliser Kantonsparlament wollte die berufliche Zukunft des Generalstaatsanwalts vergangene Woche nicht vor der Presse diskutieren. Stattdessen wurde hinter verschlossenen Türen debattiert. Eine Parlamentsdebatte hinter verschlossenen Türen ist ein sehr seltener Fall. Nur Einbürgerungen und Begnadigungsgesuche berät der Grosse Rat wegen des Persönlichkeitsschutzes vertraulich.
Schliesslich wählte das Parlament fünf Staatsanwälte wieder. Aber im Gegensatz zu den anderen vier stillschweigend gewählten Magistraten schaffte Dubuis die Wiederwahl erst im zweiten Wahlgang. Auch da fiel das Ergebnis mit 64 zu 59 Stimmen knapp aus. Am gleichen Tag wählte der Grosse Rat zuvor vier neue Kantonsrichter, dabei scheiterte Dubuis.