Dreck und Dunkelheit: Renitenter Aargauer Landwirt muss Kühe abgeben
Tiere im Dreck und Dunkeln, fehlende Ohrmarken und überfüllte Ställe. Die Liste der Verfehlungen eines Aargauer Bauern ist lang. Damit ist nun aber Schluss.
Das Wichtigste in Kürze
- Über Jahrzehnte fand der Veterinärdienst Mängel bei einem Aargauer Bauern.
- Gebessert hat sich jedoch nichts. Im Gegenteil: Die Situation wurde immer schlimmer.
- Daraufhin wurde dem Landwirt ein Halteverbot aufgebrummt.
- Mit diesem war er nicht einverstanden. Das Bundesgericht bestätigte es aber nun.
Jahrzehntelang widersetzte sich ein Landwirt aus dem Aargauer Bezirk Zofingen Tierschutzbestimmungen und fiel dem Veterinärdienst mehrfach negativ auf.
Nun bekommt er dafür die Quittung: Wie das «Zofinger Tagblatt» schreibt, bekam der Bauer ein schweizweites Halteverbot für «Tiere der Rindergattung» aufgebrummt.
Insgesamt mehr als 90 Rinder und Kühe muss der Mann also abgeben. Dieser Entscheid ist mittlerweile auch endgültig, das Bundesgericht bestätigte die Auflage Anfang Dezember.
Zahlreiche Kontrollen – zahlreiche Mängel
Der Hintergrund: Über rund 20 Jahre rasselte er durch 28 von insgesamt 31 Kontrollen, die der Veterinärdienst bei ihm durchführte. Etwa wurden dreckige Tiere oder fehlende Ohrmarken moniert.
Die Mängel dort waren zwar gemäss der Zeitung meist lediglich geringfügig, dennoch kam es in diesen Zeitraum zu sechs Verurteilungen.
Verstösse gegen das Tierschutz- und Tierseuchengesetz brachten ihm verschiedene Bussen und Geldstrafen in Höhe von bis zu 6400 Franken ein. Schon seit 2014 musste der Landwirt nahezu komplett ohne Subventionen des Bundes auskommen.
Lage wird immer schwieriger
Im Jahr 2021 begann die Situation sich dann weiter zu verschlechtern. Bei einer Kontrolle wurde unter anderem festgestellt, dass Kühe und Kälber im Dunkeln gehalten worden seien. Ebenso seien die Ställe überfüllt gewesen.
Nachkontrollen fielen sogar noch schlimmer aus. Es wurden weitere Mängel und Verstösse beanstandet. 2023 folgte das Halteverbot.
Der Landwirt war mit diesem Entscheid nicht einverstanden. Erst beschwerte er sich beim Departement für Gesundheit und Soziales, dann zog er weiter ans Verwaltungsgericht.
Verwaltungsgericht mit vernichtendem Urteil
Beide diese Instanzen sollten nicht in seinem Sinne urteilen. Schlimmer noch: Das Verwaltungsgericht bescheinigte dem Bauern laut «Zofinger Tagblatt» eine Unfähigkeit, Tiere zu halten.
In seinem Urteil spricht es von «offensichtlicher Verantwortungslosigkeit oder gravierender charakterlicher Mängel».
Auch vor dem Bundesgericht blieb der Mann erfolglos. Er wird die Tiere nun endgültig aufgeben müssen.