Rettungsmediziner wollen Patienten bei Fehlalarm mehr verrechnen
Die Notfallstationen sind überlastet. Um das Personal zu entlasten, gibt es verschiedene Ansätze: unter anderem die Erhöhung des Selbstbehalts bei Bagatellen.
Das Wichtigste in Kürze
- Schweizweit sind Notfallstationen am Anschlag.
- Teil des Problems sind Bagatellfälle, die eigentlich keine Notfallbehandlung bräuchten.
- Um das Personal zu entlasten, werden verschiedene Lösungsansätze diskutiert.
Die Lage auf den Schweizer Notfallstationen spitzt sich zu. Vincent Ribordy, oberster Notfallmediziner des Landes, hat deshalb öffentlich Alarm geschlagen. Er bezeichnet das Ausmass der Belastung als «beispiellos».
Es fehle überall an ausgebildetem Personal, so Ribordy. «Wir stehen am Rande des Zusammenbruchs. So kann es nicht weitergehen», warnt der Co-Präsident der Schweizerischen Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin (SGNOR).
Als Lösungsansatz schlägt Ribordy unter anderem eine Zugangsbeschränkung für Notfallstationen vor. Ist das in der Schweiz überhaupt realistisch?
Gabriela Kaufmann, Geschäftsführerin der SGNOR, geht auf Nachfrage von Nau.ch weiter auf die Vorschläge Ribordys ein: «Eine Möglichkeit wäre zum Beispiel auf bestimmte, nicht absolut dringliche Notfälle eine erhöhte Selbstbeteiligung zu verlangen.»
Sie stellt jedoch auch klar, dass die vorgeschlagene Zugangsbeschränkung in Zusammenarbeit mit allen Sozial- und Gesundheitspartnern geschehen müsse.
Weiter sagt Kaufmann, dass es eine Option sei, weiterführende und nicht dringliche Abklärungen nur noch bedingt an bestimmten Tageszeiten anzubieten. So könnten beispielsweise weiterführende Röntgenuntersuchungen an Bedingungen geknüpft und nur dann durchgeführt werden, wenn Zeit dafür vorhanden ist.
Eine landesweite Lösung hält Kaufmann jedoch für unrealistisch: «Schweizweit einheitliche Lösungen sind kaum möglich, da die Gesundheitsversorgung kantonal organisiert ist.»
Spitäler sind zurückhaltend
Die Spitäler halten sich mit Aussagen zu einer möglichen Notfall-Zugangsbeschränkung zurück. Das Universitätsspital Zürich und das Inselspital in Bern verweisen auf die SGNOR.
Einzig das Universitätsspital Basel äussert sich – und hält wenig vom Vorschlag Ribordys. «Wir sind der regionale Maximalversorger, eine Zugangsbeschränkung ist bei uns nicht möglich», erklärt Kommunikations-Leiter Nicolas Drechsler auf Anfrage.