Im Prozess am Richteramt Olten-Gösgen SO gegen einen 47-jährigen Mann, dem sexuelle Übergriffe auf Kinder vorgeworfen werden, hat die Verteidigung am Freitag versucht, mit formalen Einwänden Kernstücke der Anklage zu kippen.
Ein einschlägig vorbestrafter Mann hat sich vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. (Archivbild)
Ein einschlägig vorbestrafter Mann hat sich vor dem Richteramt Olten-Gösgen SO wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu verantworten. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/URS FLUEELER

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen der betroffenen Opfer der Übergriffe.
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Die Verteidigung des nicht geständigen Beschuldigten muss deshalb darauf abzielen, diese Aussagen ausser Kraft zu setzen.

Der Verteidiger beantragte, die Videobefragungen der beiden jüngsten Opfer, zwei fünf- und sechsjährigen Brüder, als nicht verwertbar aus den Akten zu kippen.

Bereits am Donnerstag, dem ersten Prozesstag, hatte er argumentiert, der Dolmetscher, der bei der Befragung der Kinder eingesetzt worden war, sei nicht korrekt über seine Pflichten belehrt worden. Die Übersetzungen dürften deshalb nicht verwertet werden.

Eine ad hoc aufgebotene andere Übersetzerin legte bis Freitagmorgen eine neue Übersetzung des einen Gesprächs vor. Das Gericht beschloss daraufhin, den Antrag des Verteidigers abzulehnen.

Dieser schob gleich den nächsten Antrag hinterher: Die Kinder seien vor den Befragungen nicht korrekt informiert und nicht kindgerecht befragt worden. Das Gericht teilte diese Meinung nicht und wies auch diesen Antrag ab.

Der Staatsanwalt führte in seinem Plädoyer nochmals die einzelnen Anklagepunkte auf und schilderte den Hergang der Übergriffe. Die beiden Brüder wurden bei sich zu Hause Opfer des Schweizers. Dieser befand sich mit ihnen allein in einem Zimmer, während die Eltern sich für eine Hochzeit zurecht machten, auf die sie alle gemeinsam gingen.

Nur rund einen Monat später vergriff er sich erneut am kleineren der beiden Brüder. Er war mit ihm allein in dem Raum seiner Freikirche, wo während der Gottesdienste die Kinder betreut wurden. Diesmal schöpften zwei Frauen aus der Gemeinde Verdacht. Sie befragten das Kind und filmten es dabei. Das Video zeigten sie ihrem Pastor. Der Mann erhielt Kirchenverbot.

Weil der Beschuldigte - immer laut Anklage - den Kindern einschärfte, niemandem etwas zu sagen, schwiegen die beiden, bis später das Verfahren begann.

Der dritte Übergriff auf einen Buben erfolgte im November 2018. Der Beschuldigte lud ihn zu einer Cola in das Lokal ein, das er gepachtet hatte. Dort machte er sich an ihm zu schaffen.

Der Achtjährige hielt sich allerdings nicht an das Verbot des Mannes und erzählte zuhause von dem Vorfall. Tags darauf wurde der Beschuldigte festgenommen. Er ist seither in Haft.

Die Übergriffe auf die drei Buben qualifiziert der Staatsanwalt als sexuelle Handlungen mit Kindern, Schändung und sexuelle Nötigung. Dazu kommen sexuelle Belästigung eines 13- und eines 14-jährigen Mädchens sowie Konsum und Herstellung von harter Pornografie mit Kindern und Tieren.

Die Strafanträge gibt der Staatsanwalt am Nachmittag bekannt. Dann kommt auch der Verteidiger zu Wort und die Vertreterinnen der Privatkläger werden ihre Forderungen stellen. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt eröffnet.

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