«Rundschau»-Bericht: Schaffhauser Regierung legt Beschwerde ein
Schaffhausen reagiert auf «Rundschau»-Beitrag mit einer Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle.
Die Schaffhauser Regierung will eine Beschwerde bei der SRG-Ombudsstelle wegen eines Beitrags in der «Rundschau» einreichen. Bei dem in der Sendung gezeigten Fall einer Prügelattacke gegen eine Frau in Schaffhausen seien gleich mehrere Rechte verletzt worden.
Die «Rundschau» habe mit dem Bericht Verunsicherung geschürt. Bereits vor der Ausstrahlung hätten Kantonsvertreter die Journalisten auf «die Problematik einer solchen Berichterstattung hingewiesen», schrieb ein Vertreter des Schaffhauser Volkswirtschaftsdepartements auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Freitagabend und bestätigte einen Bericht des Onlineportals der Tamedia-Zeitungen.
Vorwürfe trotz Warnungen ignoriert
Die Regierung werde bei der SRF-Ombudsfrau rügen, dass die Berichte trotz dieser Warnung journalistische Sorgfaltspflichten, Programmvorschriften und Grundrechte der betroffenen Behörden und Verfahrensparteien missachtet hätten.
Eine Stellungnahme des kritisierten Medienhauses stand am Freitagabend zunächst aus. Laut Tamedia wolle sich SRF erst äussern, wenn die Beschwerde eingetroffen sei. Im Rahmen des Verfahrens werde SRF sich dann ausführlich äussern.
Die «Rundschau» berichtete über das laufende Verfahren zu einer mutmasslichen Prügelattacke auf eine 43-jährige Schaffhauserin in der Wohnung eines Anwalts. Die Frau erlitt dabei schwere Verletzungen. Der Vorfall ereignete sich 2021.
Kritik an Ermittlungsarbeit
Im Beitrag erhoben die Journalisten Vorwürfe gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen. Diese hätten geradezu dilettantische Ermittlungsarbeit geleistet.
Der Bericht führte Ende Mai zu einer Kundgebung von mehreren hundert Personen in Schaffhausen. Diese warfen den Strafverfolgungsbehörden in diesem, aber auch in anderen Fällen von Gewalt- und Sexualdelikten an Frauen, vor, zu wenig professionell und konsequent zu ermitteln.
Externe Untersuchung angeordnet
Letzte Woche gab die Schaffhauser Regierung bekannt, das Vorgehen der Polizei in diesem Fall extern untersuchen zu lassen. Sie beauftragte damit den früheren Strafrechtsprofessor Andreas Donatsch. Die Untersuchung beschränkt sich ausdrücklich auf das Verhalten der Polizei in dem von der «Rundschau» kritisierten Fall.
Explizit ausgeklammert ist die Arbeit der Staatsanwaltschaft, die in dem Fernsehbeitrag ebenfalls kritisiert wurde. Eine externe Untersuchung zur Arbeit der Staatsanwaltschaft in einem laufenden Verfahren wäre nach Ansicht der Regierung eine unzulässige Beeinflussung, hiess es in einem Communiqué von letzter Woche.