Erst wurde der Start der Suizidkapsel Sarco verschoben, nun lehnen auch viele Sterbehilfeorganisationen die Maschine ab. Offen ist auch die Frage der Zulassung.
sarco
Die von Exit International entwickelte Sarco-Todeskapsel, mit der ein Euthanasiepatient innerhalb von Sekunden auf Knopfdruck sterben kann, wurde am 9. Juli 2024 auf einer Pressekonferenz der The Last Resort Association in den Resilient Studios in Zürich vorgestellt. - keystone/Ennio Leanza

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Suizidkapsel Sarco sorgt weiter für Kritik.
  • Im Wallis wurde die Sterbekapsel im Juli «auf unbestimmte Zeit» verboten.
  • Auch die Frage der medizinischen Zulassung ist nicht geklärt.
Ad

Der Streit um die Suizidkapsel Sarco geht weiter. Nachdem die Einweihung bereits verschoben wurde, äussern nun auch Kantone und Sterbehilfeorganisationen Bedenken an der Maschine.

Durch das Einleiten von Stickstoff und den anschliessenden Sauerstoffmangel soll Sarco einen schnellen und schmerzlosen Tod garantieren. Sterbewillige könnten per Knopfdruck selbst entscheiden, wann sie sterben, erklärt die dazugehörige Sterbehilfeorganisation «The Last Resort» auf der Website.

Im Wallis «auf unbestimmte Zeit» verboten

Für gewöhnlich wird bei einem assistiertem Suizid ein bestimmter Giftstoff, beispielweise Natrium-Pentobarbital, verwendet. Mediziner sind für Verschreibung und Verabreichung des Beruhigungsmittels verantwortlich.

Wegen der fehlenden ärztlichen Betreuung sehen mehrere Kantone die Suizidkapsel jedoch kritisch. Im Wallis etwa wurde die Verwendung des Sarco am 12. Juli 2024 «zu präventiven Zwecken mit sofortiger Wirkung und auf unbestimmte Zeit» verboten, erklärt Kantonsarzt Dr. Eric Masserey gegenüber der «Berliner Morgenpost».

Eine Frage der Zulassung

«Da das Gerät ‹Sarco› offenbar zu den Medizinprodukten gehört, hätte es normalerweise von der schweizerischen Bundesbehörde Swissmedic zugelassen werden müssen. Dies ist jedoch nicht der Fall», so der Kantonsarzt Masserey. Das vom Sarco verwendete Gas hätte normalerweise auch von der schweizerischen Bundesbehörde Swissmedic oder der kantonalen Behörde zugelassen werden müssen.

Wie Swissmedic diese Woche mitteilte, sei die Sterbekapsel jedoch weder Arzneimittel noch Medizinprodukt, weshalb Sarco nicht in den Geltungsbereich der Bundesbehörde falle. Ein Sprecher erklärt auf Anfrage des «Tagesanzeigers», dass Heilmittel dazu da seien, «Leiden zu verhindern und lindern». Beim Sarco gehe es jedoch ums Sterben. Laut Swissmedic brauche es «weitere behördliche Abklärungen zur Qualifizierung und Legitimation des Produkts».

Auch Sterbehilfeorganisationen gegen Sarco

Auch etablierte Sterbehilfeorganisationen sprechen sich gegen den Sarco aus. «EXIT Deutsche Schweiz» erklärt gegenüber der «Berliner Morgenpost»: «Für EXIT Deutsche Schweiz hat diese Methode keine Bedeutung. Das liegt insbesondere daran, dass ‹The Last Resort› Ärzte im Prozess der Sterbehilfe so weit wie möglich aus dem Spiel nehmen will.» Die Zusammenarbeit mit Schweizer Ärztinnen und Ärzten funktioniere aber seit Jahren zuverlässig.

«EXIT Deutsche Schweiz» weist zudem darauf hin, dass Natrium-Pentobarbital in der Schweiz als sicheres und etabliertes Sterbemittel zur Verfügung steht. Betroffene und ihre Angehörigen würden es zudem schätzen, den Sterbeprozess gemeinsam erleben zu können. Im «Sarco» müsse man die letzte Reise dagegen alleine und isoliert antreten.

***

Brauchen Sie Hilfe? Sind Sie selbst depressiv oder haben Sie Suizidgedanken?

Dann kontaktieren Sie bitte umgehend die Dargebotene Hand (www.143.ch). Unter der kostenlosen Hotline 143 erhalten Sie anonym und rund um die Uhr Hilfe.

Die Berater können Auswege aus schwierigen Situationen aufzeigen. Auch eine Kontaktaufnahme über einen Einzelchat oder anonyme Beratung via E-Mail ist möglich. Hilfe für Suizidbetroffene: www.trauernetz.ch

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

SwissmedicTod