SBB: Berner Kundin vergisst GA – 100 Franken Busse!
Das Generalabonnement (GA) für den öffentlichen Verkehr kann schon mal vergessen gehen. Bei der Kontrolle zeigt die SBB dabei wenig Kulanz.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bernerin wird «für das Fahren ohne gültiges Ticket» gebüsst – trotz gültigem GA.
- Die 27-Jährige hatte ihr Abo nicht dabei und vergass, dieses bei einem Schalter zu zeigen.
- Der Schweizer Konsumentenschutz findet die Praxis der SBB «nicht sehr kulant».
3995 Franken – so viel kostet das 2.-Klasse-Generalabonnement bei der SBB für eine Person über 25 Jahren. Wer diesen grossen Batzen investiert, kann in der Schweiz unbegrenzt im öffentlichen Verkehr fahren.
Wichtig dabei: Das GA muss immer mit dabei sein – entweder im Portemonnaie oder auf dem Handy. Denn falls eine Pendlerin oder ein Pendler das Abonnement nicht vorweisen kann, wird es teuer.
Bei Nau.ch-Leserin Natalie S.* kam es so weit: Die 27-Jährige kassierte eine Busse von 100 Franken «für das Fahren ohne gültiges Ticket» – obwohl sie ein GA besitzt. Was ist passiert?
GA muss vorgewiesen werden
Natalie S. ist im Zug unterwegs und wird kontrolliert. Das GA hat sie vergessen. Weil sie es nicht vorweisen kann, teilt ihr der Kondukteur mit: Sie müsse ihr Abo bei einem SBB-Schalter innerhalb von zehn Tagen vorweisen und eine Gebühr von fünf Franken zahlen.
Auch das vergisst die Bernerin. Sie wird erst wieder darauf aufmerksam, als ihr ohne Vorwarnung eine saftige Busse in den Briefkasten flattert. 100 Franken will die SBB von ihr wegen «Fahrens ohne gültiges Ticket».
Die Nau.ch-Leserin, die für ihr Abo Tausende Franken zahlt, ist geschockt: «Dass direkt eine Busse reinflattert, finde ich ziemlich respektlos.» Schliesslich könne es durchaus vorkommen, dass Sachen vergessen gehen.
«Und als GA-Besitzerin gehöre ich zu der treusten Kundschaft der SBB», so die Bernerin. Sie habe sich mehr Toleranz gewünscht.
Michaela Ruoss von der ÖV-Branchenorganisation Alliance Swisspass erwidert: «Die betroffenen Reisenden erhalten vom Kontrollpersonal das Formular «Reise ohne gültigen Fahrausweis».
Dieses sei quasi die Aufforderung für die Vorweisung ihres Abos. «Einige Transportunternehmen (darunter auch die SBB) bieten diese Dienstleistung auch online an», so Ruoss zu Nau.ch.
Einige Kontrolleurinnen und Kontrolleure können die Dienstleistung durch ein Druck- und Inkassosystem gar bei der Kontrolle ausführen. Im Falle von Natalie S. war dies jedoch – zu ihrem Ärgernis – nicht möglich.
Ruoss ergänzt: Das Vorgehen beim Vergessen des GAs sei im Tarif 600 geregelt. Dieser gelte für alle Schweizer Transportunternehmen und Verbunde.
SBB «nicht sehr kulant»
Das Vorgehen der SBB scheine «nicht sehr kulant», sagt Marius Wihler vom Schweizer Konsumentenschutz zu Nau.ch. «Zumal die Person ein gültiges Ticket hat.»
Ganz anders hingegen sieht das Hans Meiner, Vizepräsident der Interessengemeinschaft öffentlicher Verkehr (IGöV).
Dass überhaupt eine Möglichkeit besteht, das GA nachträglich zu zeigen, sei kulant. «Ich finde die Lösung der SBB sehr kundenfreundlich», so Meiner.
*Name von der Redaktion geändert