SBB und Behindertenorganisationen einigen sich teilweise
Das Wichtigste in Kürze
- Die SBB und Inclusion Handicap haben sich auf Verbesserungen in den neuen Zügen geeinigt.
- Unter anderem soll das Stolperrisiko verringert und das Leitsystem verbessert werden.
Die neuen Doppelstockzüge der SBB werden für Kunden mit Hör- und Seheinschränkungen verbessert. Die SBB und Inclusion Handicap haben sich aussergerichtlich auf vier Punkte geeinigt. Über elf weitere Rechtsbegehren wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden müssen.
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen der Schweiz, und die SBB hätten sich in einem «konstruktiven Dialog» und «lösungsorientierten Vorgehen» auf vier Massnahmen geeinigt, heisst es in einer Medienmitteilung vom Montag. Eine entsprechende Vereinbarung sei unterzeichnet worden.
Umgesetzt werden laut der aussergerichtlichen Einigung eine zusätzliche Entspiegelung der Kundeninformations-Monitoren im Zug und ein durchgängig taktiles Leitsystem. An allen Wagenübergängen wird neu eine Kennzeichnung angefügt, um das Stolperrisiko zu vermindern. Zudem werden die Vorrangsitze für Menschen mit reduzierter Mobilität besser gekennzeichnet.
Noch viele offene Punkte
Die Verhandlungen zwischen den SBB und Inclusion Handicap sind laut Mitteilung damit abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht wird über die restlichen elf Rechtsbegehren der Behindertenorganisationen entscheiden müssen. Es geht dabei auch um die Frage der Neigung der Ein- und Ausstiegsrampen für Rollstuhlfahrerinnen und -fahrer.
Im November 2017 hatte das Bundesamt für Verkehr den neuen Doppelstockzügen der SBB eine befristete Betriebsbewilligung erteilt. Unbegleitet reisende Menschen mit Behinderungen würden in den neuen SBB-Doppelstockzügen auf zu viele Hindernisse stossen, hatte Inclusion Handicap Ende Januar beklagt und wegen dieser Mängel Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Nach einer Zwischenverfügung des Gerichts von Mitte Februar wurde für sechs neue Doppelstockzüge eine befristete Betriebsbewilligung im Fernverkehr erteilt.
Tests mit neuen Zügen
Im März entschied dann das Bundesverwaltungsgericht in einer weiteren Zwischenverfügung, dass die SBB bis zum Fahrplanwechsel Ende 2018 so viele der neuen Doppelstockzüge testen dürfe, wie sie benötige. Die SBB argumentierten unter anderem, dass sie auf mindestens 25 Fahrzeuge angewiesen seien, um den Betrieb bis zum Fahrplanwechsel im Dezember stufenweise hochfahren zu können.
Mitte Mai besichtigten Richterinnen und Richter des Bundesverwaltungsgerichts in Romanshorn zusammen mit neun behinderten Personen einen der neuen Doppelstock-Züge.