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SBB verschieben Arbeiten im Bahnhof Lenzburg AG wegen Beschwerde

Keystone-SDA Regional
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Lenzburg,

Die SBB haben den Beginn der Hauptarbeiten für den Ausbau der Publikumsanlagen im Bahnhof Lenzburg AG verschoben.

Ist ein Nadelöhr: Der Bahnhof Lenzburg.
Die SBB verschieben den geplanten Ausbau des Bahnhofs Lenzburg aufgrund einer Beschwerde. - Keystone

Die SBB haben die Hauptarbeiten für den Ausbau der Publikumsanlagen im Bahnhof Lenzburg AG verschoben. Grund dafür ist die am Bundesverwaltungsgericht hängige Beschwerde eines Anbieters, der für einen Auftrag nicht berücksichtigt worden war, wie die SBB am Mittwoch mitteilten.

Der Baustart sei für Anfang 2025 geplant gewesen. Auf die Ausschreibung vom Februar 2024 seien sechs Angebote eingegangen. Nachdem am 1. Juli mehreren Anbietern mitgeteilt worden sei, dass sie die Anforderungen nicht erfüllten und deshalb ausgeschlossen würden, habe einer der Anbieter am 22. Juli Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) eingereicht.

Ausstehender Entscheid führt zu Planänderung

Weil der Entscheid ausstehe, habe das Bauprogramm angepasst werden müssen. Um einen funktionierenden Fahrplan anbieten zu können, sei eine langfristige Planung nötig, schreiben die SBB. Wann die Hauptarbeiten für die Publikumsanlagen mit behindertengerechten Perrons, Zugängen und Unterführungen starten, könne erst nach einem Entscheid des BVGer festgelegt werden.

Die Vorbereitungsarbeiten, die seit Juni 2023 laufen, werden unverändert fortgesetzt, wie die SBB mitteilten. Dazu gehörten ein neues Bahntechnikgebäude, Kabelquerungen sowie Sicherungs- und Signalanlagen.

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Kommentare

User #6423 (nicht angemeldet)

Na da wurde die Bestechungssume wohl einkassiert und dann hat es die Firma trotzdem nicht bekommen, weil andere mehr gezahlt haben. Da würde ich auch klagen, weh und laut.

HaHa

Ich bin jetzt schon gespannt, um wie viele Millionen die Gesamtkosten steigen werden. Wie heisst es doch danach immer: ". . . die Mehrkosten ergeben sich durch die auflaufende Teuerung infolge des verzögerten Baubeginns sowie durch die - eventuell notwendig werdende - erneute Ausschreibung des Bauprojektes. Da kann man ja nur noch hoffen, dass das BVGer nicht auf diese Einsprache eintritt. Schliesslich wurde die Baueingabe nach Prüfung der zuständigen Stelle nicht berücksichtigt und nicht, weil jemanden eine Nase nicht gepasst hat . . .

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