Schutz nicht erfüllt – Warnung vor textilen Masken Typ PM30
Der Bund hat eine Warnung zu einer bestimmten Art Maske herausgegeben. Die deklarierte Schutzwirkung «FFP2» wird nicht eingehalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bund warnt vor den textilen Masken PM30.
- Die deklarierte Schutzwirkung der Klasse «FFP2» sei nicht erfüllt.
- Die betroffenen Masken dürfen von Anwendern nicht eingesetzt werden.
Vorsicht beim Maskenkauf! Nicht alle halten, was darauf steht. Jetzt warnt der Bund vor teilweise mit «FFP2», «KN95», «EN149 zertifiziert» deklarierten textilen Masken vom Typ PM30.
Die deklarierte Schutzwirkung der Klasse «FFP2» wird von den textilen Masken vom Typ PM30 nicht erfüllt. In der Medienmitteilung des Bundes heisst es weiter, dass die Masken nicht als FFP2-Atemschutzmasken verwendet werden dürfen.
Ungenügend gegen irreversible Gesundheitsschäden geschützt
Verwender sind nicht genügend gegen irreversible Gesundheitsschäden geschützt. Dies bei Tätigkeiten, für welche Atemschutzmasken der Klasse FFP2 benötigt werden. Von der Warnung betroffen sind alle textilen Masken vom Typ PM30.
Die Masken wurden von verschiedenen Händlern und teilweise auch als Werbegeschenke in verschiedenen Farben in Verkehr gebracht.
Betroffene Kunden sind gebeten, die textile Masken vom Typ PM30 nicht für Anwendungen einzusetzen. Gemeint sind Situationen, bei welchen Atemschutzmasken der Klasse FFP2 erforderlich sind.