Schwägerin der Getöteten: «Ich wusste nichts von Eheproblemen»
Der Mordprozess gegen einen 49-jährigen Mann, der seine Ehefrau erwürgt haben soll, wird fortgesetzt.
Am Bezirksgericht Baden AG ist am Dienstag der Mordprozess gegen einen 49-jährigen Mann fortgesetzt worden. Er wird beschuldigt, im September 2022 in Bergdietikon AG seine Ehefrau erwürgt zu haben. Die Verhandlung findet in Schafisheim AG statt.
Zum Auftakt des zweiten Prozesstages wurde die Schwester des Beschuldigten als Zeugin befragt. Die beiden Familien seien gut miteinander ausgekommen. Man habe sich häufig getroffen, schon wegen der Kinder.
«Aber er ist doch immer noch mein Bruder»
Sie und ihre Schwägerin hätten vieles gemeinsam unternommen. Nach der Tat sei der Kontakt der Familien abgebrochen. Zur Beerdigung des Opfers seien die Angehörigen des Beschuldigten nicht erwünscht gewesen.
Vor ein paar Monaten sei sie von einem Mitglied der Opferfamilie telefonisch einer Mitschuld bezichtigt und beschimpft worden. Auch ihr Verhältnis zum Bruder sei seit der Tat ein anderes. «Aber er ist doch immer noch mein Bruder.»
Familie nach Tragödie zerrissen
Vor der Tat habe sie keine Veränderung an ihm festgestellt. Über dessen Beziehung mit seiner Ehefrau habe sie weder mit ihm noch mit der Schwägerin je gesprochen. Das sei einfach kein Thema gewesen.
Noch bei einem Treffen zwei Wochen vor der Tat habe sie den Eindruck gehabt, die beiden hätten es gut zusammen. Nach der Tat habe sie sich Vorwürfe gemacht, weil sie nichts von Problemen bemerkt habe. Bei jenem Treffen habe die Schwägerin ihr gesagt, sie wolle beruflich eine Auszeit nehmen, sie sei übermüdet. Auch darüber habe sie mit ihrem Bruder jedoch nicht gross gesprochen.
Urteil wird am Freitag erwartet
Am 25. September 2022 kam es gemäss Anklage zu einem heftigen, gegenseitig tätlichen Streit zwischen dem Beschuldigten und dessen Ehefrau. In dessen Verlauf habe er sie in der Badewanne unter Wasser gedrückt und erwürgt. Der Beschuldigte hat die Tat gestanden und befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug.
Laut Anklageschrift handelte der Mann aus Eifersucht wegen einer ausserehelichen Beziehung der Frau. Der Staatsanwalt fordert laut Anklageschrift eine 18-jährige Freiheitsstrafe wegen Mordes. Die Verteidigung gibt ihre Anträge im Laufe der mehrtägigen Verhandlung bekannt. Das Urteil wird frühestens am Freitag eröffnet.