49-Jähriger soll Ehefrau in Badewanne ertränkt und erwürgt haben
Ein 49-jähriger Mann muss sich wegen Mordes an seiner Ehefrau vor dem Bezirksgericht Baden AG verantworten.
Vor dem Bezirksgericht Baden AG läuft seit Montagmorgen der Prozess gegen einen 49-jährigen Mann wegen Mordes. Er soll im Herbst 2022 seine 41-jährige Ehefrau im Haus der Familie in Bergdietikon getötet haben. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren.
Der 49-Jährige wurde in Hand- und Fussfesseln in den Saal in den Räumen der Kantonspolizei in Schafisheim AG geführt, wo das Bezirksgericht Baden diese Woche tagt. Die Öffentlichkeit ist von der Verhandlung ausgeschlossen, Medien sind zugelassen.
Als erste Person befragte das Gericht eine ehemalige Mitarbeiterin des Opfers. Sie berichtete, dass sich das Paar getrennt habe, aber wegen der beiden Söhne noch im gleichen Haus wohnen geblieben sei. Als sie vom Tod erfuhr, habe sie zuerst an einen plötzlichen Herzinfarkt gedacht, sagte die Zeugin. Das Opfer, eine Wirtschaftsexpertin mit kosovo-albanischen Wurzeln, habe sehr viel gearbeitet und sei oft 20 Stunden am Tag wach gewesen.
Nachdem die Behörden zuerst von einem Selbstmord der 41-jährigen Ehefrau ausgegangen waren, wurde der Täter – ein aus Nordmazedonien stammender Schweizer – einen Tag nach dem Delikt festgenommen. Fachleute der Rechtsmedizin hatten Anzeichen auf einen Tod durch Erwürgen festgestellt. Der Angeklagte sei geständig, teilte die Staatsanwaltschaft mit.
Unter Wasser gedrückt und gewürgt
Laut Anklageschrift habe der Ehemann schon länger den Verdacht gehabt, dass seine Ehefrau ihm untreu sei. Sie habe dies stets abgestritten. In der Nacht auf Sonntag, 25. September 2022, habe er das Mobiltelefon der Ehefrau kontrolliert, als sie gerade duschte. Als er dort intime Bilder gefunden habe, auf denen die 41-jährige beim Sex mit einem andern Mann zu sehen war, sei es zu einem Kampf gekommen.
Bei der Auseinandersetzung fiel das Paar schliesslich in die teilweise gefüllte Badewanne, wie es hiess. Dabei habe er sie unter Wasser gedrückt und sie so lange gewürgt, bis sie sich nicht mehr bewegt habe. Um es wie einen Selbstmord aussehen zu lassen, habe der Ehemann den Föhn angestellt und diesen in die Badewanne fallen lassen.
Er schloss das Badezimmer von aussen ab und warf den Schlüssel unter der Türe wieder ins Bad, wie es in der Anklageschrift heisst. Erst dann habe er seine im gleichen Haus wohnende Mutter geweckt und die Polizei alarmiert. Ein Sanitäter habe dann die Türe zum Badezimmer aufgebrochen.
Frau elektronisch überwacht
Fachleute der Rechtsmedizin stellten fest, dass der Tod nicht durch einen Stromschlag verursacht worden sei. Schaum in den Atemwegen und Wasser im Magen der Frau sowie Würgespuren wiesen auf einen Tod durch Ertrinken und Erwürgen hin. Deshalb wurde der Mann am Tag nach der Tat festgenommen und sitzt seither in Untersuchungshaft respektive im vorzeitigen Strafvollzug.
Die Zeugin sagte, sie könne sich nicht vorstellen, dass das Opfer eine aussereheliche Beziehung geführt habe. Sie habe aber von ihr gehört, dass der Ehemann eifersüchtig gewesen sei und er sie elektronisch überwacht habe.
Trotzdem habe die Frau meist sehr positiv von ihrem Mann gesprochen. Sie sei dankbar gewesen, dass er sich um die beiden Söhne gekümmert habe, damit sie habe Karriere machen können.
Die Verhandlung wird am Montagnachmittag mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt. Der Angeklagte soll erst am Mittwoch befragt werden, wie Gerichtspräsident Christian Bolleter sagte. Das Urteil ist für Freitag angekündigt.