Schweiz erweitert Finanz- und Reisesanktionen gegen Weissrussland
Das Wirtschaftsdepartement teilte am Dienstag mit, weitere Sanktionen gegen aktuelle und ehemalige weissrussische Amtsinhaber zu verhängen.
Das Wichtigste in Kürze
- Weitere Finanz- und Reisesanktionen werden gegen Weissrussland verhängt.
- Die Schweiz schliesst sich damit den Sanktionen der EU gegen das Regime Lukaschenkos an.
Die Schweiz verhängt über vierzig weitere ehemalige und aktuelle Amtsträger in Weissrussland Finanz- und Reisesanktionen. Das teilte das Wirtschaftsdepartement «WBF» am Dienstag mit. Unter den Betroffenen ist beispielsweise Innenminister Juri Karajew.
Der Bund passte die Personenliste im Anhang der Verordnung über Massnahmen gegenüber Weissrussland an, welche seit 2006 in Kraft ist. Damit schliesst sich die Schweiz den Sanktionsmassnahmen an, welche die Europäische Union gegen das Land verhängt hat.
Die ursprünglichen Massnahmen waren aufgrund der Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien bei den Präsidentschaftswahlen vom März 2006 sowie schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen erlassen worden. Sie umfassen unter anderem Finanzsanktionen wie die Sperre von Vermögenswerten und Ein- und Durchreiseverbote.
Schweiz fordert Einhaltung der Menschenrechte
Den neu in den Anhang der Verordnung aufgenommen Personen werden verschiedene Punkte vorgeworfen. Sie seien für die Gewaltanwendung und die willkürlichen Festnahmen nach den umstrittenen Wahlen in Weissrussland verantwortlich. Dies gab Fabian Maienfisch, Sprecher des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), auf Anfrage der Nachrichtenagentur «Keystone-SDA» bekannt. Die Massnahmen treten am Dienstagabend in Kraft.
I am deeply concerned by the news from #Belarus that lethal weapons could be used to suppress peaceful demonstrations. Any disproportionate use of force is inadmissible under international law.
— Simonetta Sommaruga (@s_sommaruga) October 13, 2020
Die Schweiz sei sehr besorgt über die angespannte Lage und fordere Belarus auf, seine internationalen Menschenrechtsverpflichtungen einzuhalten. Dazu zählten die Respektierung der Rechte auf Meinungsäusserungsfreiheit. Weiter gehört auch Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit dazu. Zudem gehöre auch die Freilassung aller willkürlich inhaftierter Personen und die Untersuchung der Anschuldigungen von Folter oder Misshandlung durch Sicherheitskräfte.