Schweiz hat 60'000 Personen aus der Ukraine Schutzstatus S erteilt
60'000 Menschen aus der Ukraine haben in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Damit können sie ein Jahr lang hier bleiben, arbeiten und zur Schule gehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 60'000 Flüchtlinge aus der Ukraine erhielten in der Schweiz den Schutzstatus S.
- Im Kanton Zürich wurden mit 11'000 Personen am meisten mit Schutzstatus S aufgenommen.
- Personen, die diesen Status bekommen, können vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben.
Über 60'000 Menschen aus der Ukraine haben bislang in der Schweiz den Schutzstatus S erhalten. Sie können mindestens ein Jahr in der Schweiz bleiben. Dieser Status wird seit seiner Einführung nach den Jugoslawien-Kriegen in den 1990er Jahren zum ersten Mal angewendet.
Bis Donnerstag gewährte der Bund genau 60'056 Personen diesen Schutzstatus S. Dies teilte das Staatssekretariat für Migration (SEM) gleichentags im Kurznachrichtendienst Twitter mit.
Das bedeutet eine Zunahme von 122 gegenüber dem Vortrag. Einen Antrag gestellt haben 62'142 Personen. Das sind 116 mehr als am Vortag.
Der Bundesrat hatte Anfang März beschlossen, den Schutzstatus S für ukrainische Kriegsflüchtlinge zu aktivieren. Er soll eine möglichst rasche und unbürokratische Aufnahme ermöglichen und das normale Asylsystem entlasten. Wer ihn bekommt, kann vorerst ein Jahr in der Schweiz bleiben, arbeiten und zur Schule gehen.
Am meisten Personen mit Schutzstatus S im Kanton Zürich
Bei diesem Instrument wird von einem Rückkehr-orientierten Status gesprochen. Es wurde in den 1990er-Jahren geschaffen.
Dies aufgrund der Erfahrungen mit den Kriegen im ehemaligen Jugoslawien. Und, um eine Überlastung bei den ordentlichen Asylverfahren zu vermeiden. Benutzt hat es der Bundesrat zuvor aber noch nie.
Am meisten Personen aus der Ukraine mit diesem Schutzstatus aufgenommen hat der Kanton Zürich mit fast 11'000 Personen. Das sind 17 Prozent der rund 60'000 Personen. Es folgen der Kanton Bern (7418 Personen) und der Kanton Waadt (5511).
Zehn Prozent gehen einer Arbeit nach
Das Aufenthaltsrecht von einem Jahr kann so lange verlängert werden, wie die Geflüchteten einer ernsthaften Gefahr ausgesetzt sind. Sie können ausserdem Familienangehörige nachziehen. Wenn der Bundesrat den vorübergehenden Schutz nach fünf Jahren nicht aufgehoben hat, erhalten die Betroffenen eine Aufenthaltsbewilligung B.
Rund zehn Prozent der Personen mit Schutzstatus S, die im erwerbsfähigen Alter sind (33'645 Personen), gehen einer Arbeit nach. Gemäss SEM dürfte die Zahl aber höher sein, da die Arbeitsbewilligungen mit Verzögerung registriert würden.
Christine Schraner Burgener, Staatssekretärin für Migration, sagte gegenüber dem Westschweizer Radio RTS, dass die Quote zwar niedrig scheinen möge. Allerdings sei sie höher als üblich: Normalerweise hätten ungefähr fünf Prozent der Asylsuchenden nach sechs Monaten eine Stelle.