Schweiz muss mehr tun gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz müsse mehr tun gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.
- Zu diesem Fazit kommt die Expertengruppe des Europarats.
- Es müssten mehr Daten über die verschiedenen Formen der Gewalt beschaffen werden.
Die Schweiz tut zwar schon einiges gegen häusliche Gewalt und Gewalt an Frauen, müsste aber mehr unternehmen. Das ist das Fazit der internationalen Expertinnen- und Expertengruppe des Europarats (Grevio) nach der Prüfung der Umsetzung der Istanbul-Konvention in der Schweiz.
Auf der positiven Seite nenne der Bericht das Opferhilfegesetz, das die Basis sei für die kantonalen Opferhilfestellen, schrieb das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) am Dienstag. Auch die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Gemeinden habe die Expertengruppe gelobt.
Zufrieden sind die Expertinnen und Experten aber nicht: Sie schlagen etwa vor, das Engagement gegen häusliche Gewalt auf andere Formen von Gewalt gegen Frauen auszuweiten. Der Bundesrat weist in seiner Stellungnahme auf den Nationalen Aktionsplan zur Istanbul-Konvention au 44 Massnahmen hin sowie auf die Gleichstellungsstrategie 2030.
Auch müsste sich die Schweiz aus Sicht des Expertengremiums mehr Daten beschaffen über die verschiedenen Formen von Gewalt. Der Bundesrat verweist hier auf die bereits beschlossene Befragung der Bevölkerung über Gewalterfahrungen. Die Mittel für diese Umfrage muss laut der Mitteilung des EBG das Parlament noch bewilligen.
Lücken beim Zugang für Migrantinnen
Zum besseren Schutz von Kindern, die von häuslicher Gewalt mitbetroffen sind, macht der Bericht ebenfalls Vorschläge. Der Bundesrat verweist hier auf den Leitfaden «Kontakt nach häuslicher Gewalt?». Dieser zeige Richterinnen, Richtern und anderen Fachleuten auf, wie im Interesse der Kinder entschieden werden könne.
Kritik kommt vom Netzwerk Istanbul-Konvention und der Organisation Brava, der ehemaligen Terre des Femmes Schweiz: Lücken sehen sie namentlich beim Zugang für Migrantinnen zu Opferhilfe-Angeboten. Frauen, deren Aufenthaltsstatus vom Verbleib beim Ehemann abhänge, müssten Zugang zu einer unabhängigen Aufenthaltsbewilligung haben.
Auch müsse das im Parlament hängige Sexualstrafrecht im Sinne von «Nur Ja heisst Ja» angepasst werden. Weiter müssten Behörden geschlechtsbezogene Gewalt wie zum Beispiel Femizide als solche benennen und anerkennen, und es brauche genügend spezialisierte Schutzplätze für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kinder.
In der Schweiz ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) seit dem 1. April 2018 in Kraft. Die Grevio überwacht die Umsetzung der Konvention.