Schweiz sanktioniert Lieferung iranischer Drohnen nach Russland
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz hat die EU-Sanktionen gegen den Iran teilweise übernommen.
- Sie sanktioniert die Drohnenlieferungen nach Russland.
- Den Sanktionen aufgrund der Proteste im Land schliesst sie sich allerdings nicht an.
Die Schweiz hat sich den EU-Sanktionen gegen den Iran wegen der Lieferung von Drohnen nach Russland angeschlossen. Nicht übernommen hat die Schweiz dagegen die EU-Sanktionen wegen der Proteste im Iran.
Das für Sanktionen zuständige Eidgenössische Department für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat gemeinsam mit dem Eidg. Aussendepartement (EDA) entschieden, die EU-Sanktionen gegenüber dem Iran teilweise zu übernehmen.
Der Bundesrat sei an seiner Sitzung vom 2. November über den Entscheid informiert worden. Konkret gehe es um die Lieferung von Drohnen aus dem Iran nach Russland, teilte das WBF am Mittwoch mit.
Schutzmachtmandate sind in die Entscheidung mit eingeflossen
Der Entscheid sei unter Berücksichtigung der innen- und aussenpolitischen Interessen der Schweiz gefällt worden. Die fünf Schutzmachtmandate (USA in Iran, Iran in Saudi-Arabien/Saudi-Arabien in Iran, Iran in Kanada, Iran in Ägypten), welche die Schweiz im Zusammenhang mit Iran unterhält, seien in die Abwägung mit eingeflossen.
Die EU hatte Mitte Oktober dieses Jahres Sanktionen gegen drei iranische Personen und eine iranische Einrichtung ausgesprochen. Diese sollen an der Entwicklung und Lieferung von Drohnen nach Russland beteiligt gewesen sein.
Sanktionen wegen Protesten werden nicht übernommen
Die Schweiz übernehme jedoch nicht die EU-Strafmassnahmen wegen der aktuellen Proteste im Iran, hiess es weiter. Dennoch verurteilten die Behörden in der Mitteilung die Gewalt der iranischen Sicherheitskräfte gegen die Proteste im Zusammenhang mit dem Tod von Mahsa Amini und forderten den Iran zur Einhaltung der Menschrechte auf. Die Schweiz werde die Lage weiterhin genau verfolgen und den kritischen Dialog mit der iranischen Regierung weiterführen.
Amini war wegen des Verstosses gegen die Kopftuchpflicht festgenommen worden und in der Haft gestorben. Nach ihrem Tod brachen im ganzen Iran Proteste aus.
An den bereits erlassenen weitreichenden Sanktionen gegenüber dem Iran hält die Schweiz fest. Darunter befinden sich auch Finanz-, Reise- und Gütersanktionen.