Schweiz setzt Klimaschutz-Empfehlung der Glasgower Konferenz um
Die Schweiz setzt beim Klimaschutz eine vergangenes Jahr an der Weltklimakonferenz von Glasgow beschlossene Empfehlung um.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Schweiz setzt eine Klimaschutz-Empfehlung der letzten Weltklima-Konferenz um.
- Bei der Übertragung von internationalen Klima-Bescheinigungen werden 2 Prozent abgezogen.
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) und die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) haben dafür eine Vereinbarung unterzeichnet.
Wie das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am Dienstag mitteilte, erlaubt das Klima-Übereinkommen von Paris aus dem Jahr 2015, Emissionsverminderungen auch mit Klimaschutzprojekten im Ausland zu erreichen. Für die in die Schweiz transferierten Emissionsverminderungen stellt das Bafu internationale Bescheinigungen aus.
Zwei Prozent werden abgezogen
Das Uvek und die Stiftung KliK haben vereinbart, dass zwei Prozent der Bescheinigungen von Schweizer Unternehmen nicht angerechnet und gelöscht werden. An der Weltklimakonferenz von 2021 in Glasgow vereinbarten die Vertragsstaaten, dass bei der Übertragung von internationalen Bescheinigungen freiwillig zwei Prozent der Emissionsverminderungen zugunsten des Klimas abgezogen werden sollen.
Die Stiftung KliK ist laut der Mitteilung die Nachfolgeorganisation der Stiftung Klimarappen. Sie erfüllt im Auftrag der Mineralölgesellschaften deren gesetzliche Pflicht, einen Teil der bei der Nutzung fossiler Treibstoffe entstehenden CO2-Emissionen in der Schweiz zu kompensieren.
Der Bund wird im Rahmen der freiwilligen Kompensationen der Emissionen der Bundesverwaltung ebenfalls zwei Prozent der von ihm erworbenen internationalen Bescheinigungen aus dem Verkehr ziehen.