Schweizer Energiepolitik: Zwei Gesetze werden zusammengeführt
Der Bundesrat hat einen Entscheid bezüglich der Schweizer Energiepolitik getroffen: Das Stromversorgungs- und Energiegesetz sollen zusammengeführt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat wird die Energie- und des Stromversorgungsgesetzes zusammenführen.
- Vernehmlassungsteilnehmer betonten, dass die Gesetze zusammengehörten.
Der Bundesrat hat einen Entscheid bezüglich der Schweizer Energiepolitik getroffen: Die Revision des Energie- und des Stromversorgungsgesetzes werden zusammengeführt. Das neue Gesetz soll die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien erhöhen und diese besser in den Strommarkt integrieren. Zudem soll die Versorgungssicherheit gestärkt werden.
Die Schweizer Stimmbevölkerung hatte 2017 über die weitere Schweizer Energiepolitik abgestimmt: Mit der Energiestrategie 2050 soll der Ausbau der erneuerbaren Energien gestärkt werden. Doch die Unterstützungsinstrumente für die erneuerbare Stromproduktion laufen Ende 2022 und 2030 aus.
Mit der Revision des Energiegesetz (EnG) schlug der Bundesrat deshalb vor, die Fördermassnahmen zu verlängern. Zusätzlich sollten die Massnahmen «marktnäher» ausgestaltet werden. Die Revision trage auch dazu bei, die klimapolitischen Ziele der Schweiz zu erreichen. Das teilte das Bundesamt für Energie (BFE) am Mittwoch mit.
Schweizer Energiepolitik: Bundesgesetz soll bis Mitte 2021 vorliegen
Hingegen hatten verschiedene Vernehmlassungsteilnehmer betont, dass das EnG und das Stromversorgungsgesetzes (StromVG) zusammengehörten. Sie sollten gleichzeitig zuhanden des Parlaments verabschiedet werden. So könnten die Rahmenbedingungen für den inländischen Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien verbessert werden.
Der Bundesrat habe deshalb entschieden, die Revisionen des EnG und des StromVG zusammenzubringen. Das «Bundesgesetzes über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien» soll bis Mitte 2021 vorliegen. Das Bundesamt für Umwelt, Verkehr und Energie (Uvek) sind daran beteilig.
Ansonsten halte der Bundesrat «an den wesentlichen Inhalten der Vorlage» fest, hiess es weiter: Dazu gehörten der Ausbau der inländischen Stromproduktion aus erneuerbarer Energie inklusive Wasserkraft . Und die Beibehaltung des Deckels für den Netzzuschlag von 2,3 Rappen pro Kilowattstunden für die Förderung der erneuerbaren Energien.
Hingegen wurden nach der Vernehmlassung die bisherigen Richtwerte in «verbindliche Ziele bis ins Jahr 2050 umgewandelt». Die Zielwerte zum Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wurden dabei auf 17 Terawattstunden erhöht. Für 2050 beträgt das Ziel neu 39 TWh.
Schweizer Energiepolitik: Schweizweite Förderprogramme
Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Kopf soll bis 2035 gegenüber dem Jahr 2020 um 43 Prozent gesenkt werden. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch soll im Vergleich zum Jahr 2020 ebenfalls unverändert um 13 Prozent sinken. Bis 2050 aber nur noch um 5 Prozent.
Ausserdem sollen neu schweizweite Programme zur Förderung von Standard-Stromeffizienzmassnahmen eingeführt werden. Und das Uvek soll klären, wie der Ersatz von elektrischen Widerstandsheizungen ausgeweitet werden könne. Bei einem Ersatz durch Wärmepumpen könnten rund 2 TWh eingespart werden.
Bei der Revision des StromVG bleibt der Bundesrat bei seinem Ziel einer vollständigen Strommarktöffnung. Damit könnten sowohl Haushalte als auch kleine Betriebe in den freien Markt wechseln. Der Bundesrat erhoffe sich davon eine bessere Integration der erneuerbaren Energien in den Strommarkt.