Schweizer lebt nach Tötungsdelikt in Peru weiterhin auf freiem Fuss
Ein Auswanderer wurde in Peru wegen eines Tötungsdelikts verurteilt. Er kehrte in die Schweiz zurück und kann einer Haftstrafe entgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein ausgewanderter Schweizer wurde in Peru zu sieben Jahren Haft verurteilt.
- Er wurde wegen eines Tötungsdeliktes an seiner Freundin zu der Haftstrafe verurteilt.
- Nun hält er sich wieder in der Schweiz auf und wird nicht ausgeliefert.
Ein 30-jähriger Schweizer wurde 2019 in Peru wegen Totschlags an seiner Lebensgefährtin zu sieben Jahren Haft verurteilt. Doch wie «Der Bund» berichtet, trat er die Strafe gar nie an.
Der Grund: Der Mann hält sich mittlerweile wieder in der Schweiz auf. Denn erst, nachdem er seine Schulzeit am Genfersee beendet hatte, zog der Schweizer nach Peru. Dort lernte er dann seine Lebensgefährtin und späteres Opfer kennen. Mit ihr hatte er sogar eine gemeinsame Tochter.
Im Juli 2019 feierte das Paar den Geburtstag der Frau an einem Badeort in Paracas. Die späteren Feierlichkeiten im Hotel verwandelten sich für die 33-Jährige in einen Albtraum: Nachdem alle anderen Gäste weg waren, eskalierte die Situation gegen 1.20 Uhr morgens.
Dutzende Meter mit dem Auto mitgeschleift
Aufnahmen einer Überwachungskamera zeigen ihn, wie er mit Surfbrett und Rucksack aus dem Hotel kommt und ins Auto steigt.
Seine Freundin versucht ihn am Wegfahren zu hindern und klammert sich an die Fahrertür des Autos fest. Das wird ihr zum Verhängnis: Er fährt rückwärts los, obwohl seine Partnerin sich noch am Auto festhält. So wird sie mehrere Dutzend Meter weit mitgeschleift, bevor sie stürzt.
Auf dem Video ist zu sehen, wie der Täter aussteigt und versucht Hilfe zu holen. Jedoch schlug sie ihren Kopf beim Aufprall so heftig auf und konnte auch später im Spital nicht wiederbelebt werden. Die Polizei war zwar schnell vor Ort, doch für die Frau kam jede Hilfe zu spät.
Schweiz verweigert Auslieferungen
Trotz der Beweise auf Video wurde der Mann, ohne verordnete Untersuchungshaft, 72 Stunden nach der Tat freigelassen. Diese Entscheidung wurde kurze Zeit später vom Berufungsgericht widerrufen – jedoch war es schon zu spät.
Der Täter war zu diesem Zeitpunkt bereits verschwunden. Nur kurze Zeit später tauchte er nämlich wieder in der Schweiz auf, wo er sich offiziell anmeldete.
Die peruanische Regierung hat einen internationalen Haftbefehl ausgestellt, doch die Schweiz weigert sich, einen Staatsbürger auszuliefern – eine gängige Praktik. In der Schweiz gibt es nämlich kein Verfahren gegen den 30-Jährigen.
Angehörige wollen «Gerechtigkeit» – der Mandant einen Freispruch
Details über seinen Aufenthalt will das Staatssekretariat für Migration daher keine preisgeben. Für die Angehörigen des Opfers ist der ganze Fall sehr frustrierend: «Unser Gefühl ist von Anfang an dasselbe: Wir wollen Gerechtigkeit.»
Der Täter des Anwalts behauptet, es handle sich um einen tödlichen Unfall und nicht um Mord. Sein Mandant habe seine Freundin beim Rückwärtsfahren nicht gesehen und sei sofort stehen geblieben, als er den Aufprall hörte. Er fordert weiterhin den Freispruch seines Mandanten.