Schweizer Zoos: Was passiert mit den toten Tieren?
In Krefeld (D) starben bei einem Brand über 30 Tiere. Beerdigt dürfen die gestorbenen Menschenaffen nicht werden. Wie sieht es in Schweizer Zoos aus?
Das Wichtigste in Kürze
- Bei dem Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo starben mehr als 30 Tiere.
- Da die gestorbenen Menschenaffen keine Haustiere sind, durften sie nicht begraben werden.
- Auch in der Schweiz gibt es beim Tod eines Tieres gesetzliche Grundlagen.
In der Silvesternacht auf Mittwoch liess eine Gruppe in Krefeld (D) Himmels-Laternen in die Luft steigen. Sie sollten Glück für das neue Jahr bringen. Doch stattdessen brachten sie etlichen Zootieren den Tod.
Fünf Orang-Utans, zwei Flachland-Gorillas, ein Schimpanse und viele weitere Affen starben beim Brand des Affenhauses im Krefelder Zoo. Nur die zwei Schimpansen Bally und Limbo überlebten.
Keine Beerdigung für Wildtiere
Nach der Tragödie fand im Krefelder Zoo eine Trauerfeier statt. Die gestorbenen Menschenaffen durften jedoch nicht beerdigt werden, da es sich bei ihnen nicht um Haustiere, sondern um Wildtiere handelt.
Wie sieht die Situation in Schweizer Zoos aus? Auf Anfrage beim Natur- und Tierpark Goldau heisst es, dass es auch in der Schweiz gesetzliche Bestimmungen gibt. Diese würden sich je nach Kanton unterscheiden, wobei Haustiere bis zu zehn Kilogramm in vielen Gemeinden auf dem eigenen Grundstück beerdigt werden dürfen. Bei Wildtieren sieht es etwas anders aus: «Sie müssen an einer Sammelstelle abgegeben werden», erklärt Tierarzt Martin Wehrle.
Pathologische Untersuchung bei allen Tieren
Doch bevor die toten Tiere kremiert werden, machen sich die Tierärzte an die Arbeit. «Im Tierpark Goldau werden alle Tiere nach ihrem Tod pathologisch untersucht, um herauszufinden, an was sie gestorben sind», sagt Wehrle. Anschliessend werden die Kadaver direkt an eine kommunale Tierkörpersammelstelle weitergegeben, wo sie schliesslich verbrannt werden.
Das mag etwas emotionslos klingen, ist für Wehrle aber zur Selbstverständlichkeit geworden. «Wir sorgen dafür, dass die Tiere in ihrem Leben artgerecht gehalten werden. Was nach dem Tod geschieht, liegt ausserhalb unseres Aufgabenbereichs.»