Schweizerin zahlt Italien-Parkbusse nicht – das hat Folgen
Auch in den Ferien sollten die Parkier-Regeln besser beachtet werden. Wer eine Busse nicht vor Ort bezahlt, kriegt einen Brief von der Polizei.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Schweizerin ignoriert eine italienische Parkbusse – und hört lange nichts.
- Acht Monate später meldet sich die Polizei per Brief und will die Busse eintreiben.
- Touristen müssen Verkehrsregeln auch im Ausland beachten, mahnt der TCS.
Pasta, Pesto, Pizza, ... Parkbusse?
Helène F.* (24) liebt Italien – doch ihre Vorliebe für das «dolce vita» hat nun ungeahnte Folgen.
Regelmässig reist die Bernerin in unser südliches Nachbarland, um Sonne, Kulinarik und die Lebensfreude zu geniessen.
Anfang April, kurz nach Ostern, macht sie sich mit einem gemieteten Camper auf den Weg nach Sardinien. Neben der grandiosen Küche begeistert sie vor allem die beeindruckende Landschaft.
Doch die Leichtigkeit des italienischen Lebensstils endet abrupt, als Helène eines Morgens bei Sonnenaufgang an einem beliebten Aussichtspunkt frühstückt.
Schweizerin zerreisst Parkbusse – ein Irrtum
Als sie zurückkommt, klebt nämlich eine Busse an der Windschutzscheibe. Grund: Für den Parkplatz hätte man zahlen müssen. «Wir waren uns dem nicht bewusst – wir haben die Tafel für die kostenpflichtigen Parkplätze nicht gesehen», sagt sie.
Helène nimmt die Busse jedoch nicht ernst: «Die italienischen Behörden werden sich kaum die Mühe machen, diese Parkbusse zurückzuverfolgen», denkt sie sich. Und zerreisst sie kurzerhand.
Ein Irrtum, wie sich nun zeigt.
Anfang Dezember, acht Monate nach dem Falschparkieren, meldet sich die Camper-Vermietung bei Helène. Die italienische Polizei hat sich nämlich bei ihr gemeldet.
Innert fünf Tagen muss sie nun die Busse in der Höhe von 62 Euro (rund 58 Franken) begleichen. Sonst droht ein Ermittlungs-Verfahren.
Und die Gemeinde droht: Sie könnte beim nächsten Mal gar den Camper beschlagnahmen!
Eine leere Drohung? Keinesfalls.
Vanessa Flack, Sprecherin des TCS, erklärt auf Anfrage von Nau.ch: «Wer nachweislich ein Vergehen gegen die Verkehrsregeln begangen hat, sollte die Busse innerhalb der gesetzten Frist bezahlen.»
Besonders bei Reisen in Schengen-Staaten wie Italien sei es ein Trugschluss, zu glauben, Verkehrsverstösse hätten keine Konsequenzen.
«Prüfen, ob Busse gerechtfertigt ist»
Allerdings gebe es immer auch wieder Fälle, in denen ein ausländischer Staat die Busse durch ein Inkassounternehmen eintreiben will. Das sei aber nicht zulässig. «Es ist daher empfehlenswert zu prüfen, ob die Busse gerechtfertigt ist.»
«Wird eine Busse nicht bezahlt, können die ausländischen Behörden von der Schweiz den Einzug der Forderung verlangen. Zuzüglich Bearbeitungs- und Mahngebühren», erklärt Flack.
Und bei schwerwiegenden Fällen drohe sogar ein Ermittlungsverfahren!
Dies könne unangenehme Folgen haben, insbesondere bei einer erneuten Einreise ins betreffende Land: «Eine nicht bezahlte Busse kann auch zu einem Gerichtsverfahren führen. Bei Nichterscheinen zur Verhandlung besteht die Gefahr, dass bei einem nächsten Besuch im betreffenden Land ein rechtskräftiges Urteil ausgesprochen wird.»
TCS: «Als Tourist hat man keinen Freipass»
Um solchen Problemen vorzubeugen, rät der TCS, sich über die Verkehrsregeln im Reiseland zu informieren.
«Als Tourist oder Touristin hat man im Ausland keinen Freipass für Verkehrsvergehen», betont Flack. Schliesslich müssen Einheimische auch ihre Bussen bezahlen.
Nau.ch-Leserin Helène F.* nimmt diese Drohungen ernst. «Ich habe die Busse umgehend beglichen», sagt sie.
Und sie verspricht: «In meinen nächsten Ferien werde ich zweimal kontrollieren, ob man fürs Parkieren bezahlen muss oder nicht.»
* Name von der Redaktion geändert