Münsingen BE: Dieser Camper ist schon mit zehn (!) Bussen belegt

Gibt es bei Ordnungsbussen auch einen Mengenrabatt? Ein Camper in der Badi Münsingen hat bereits zehn Stück gesammelt. Nun reagiert die Gemeinde.

Münsingen
An der Windschutzscheibe eines deutschen Campers prangen zehn Ordnungsbussen. - Nau.ch

Das Wichtigste in Kürze

  • In Münsingen BE staunt man über zehn Bussen für einen Camper.
  • Der Gemeindepräsident sagt aber, die Person habe nicht etwa dort übernachtet.
  • Nun leitet die Gemeinde weitere Schritte ein.

Wenn das nur der Anzeigenhauptmeister sehen würde!

In der Badi in Münsingen BE steht seit geraumer Zeit ein weisser Camper mit einem deutschen Kennzeichen. Dieser sollte den Parkplatz schon lange verlassen.

Nau.ch-Bilder zeigen: An der Windschutzscheibe hängen insgesamt zehn (!) Ordnungsbussen – ausgestellt von der Gemeinde.

Wie lange sieht Münsingen da noch zu?

«Nicht die Idee»

Gemeindepräsident Beat Moser klärt gegenüber Nau.ch auf: «Eine Person, wohnhaft in Münsingen, hat ihren Camper dort abgestellt. Das ist natürlich nicht die Idee.»

Bis zu 24 Stunden könne man dort kostenpflichtig parkieren. Dann müsse das Fahrzeug weggestellt werden. «Campieren ist nicht erlaubt – das war bei dieser Person aber auch nicht der Fall.»

Polizei beschäftigt sich mit Fall

Inzwischen beschäftige sich die Polizei mit dem Fall – auch wegen des deutschen Kennzeichens. Weitere Informationen kann Gemeindepräsident Moser nicht liefern.

Haben Sie schon mal eine Parkbusse erhalten?

Auch nicht, ob die Person die Bussen inzwischen bezahlt hat. Nur so viel: «Bevor ein Wagen abgeschleppt werden kann, bedarf es verschiedener Abklärungen. Das ist nicht so einfach.»

Die Kantonspolizei Bern bestätigt gegenüber Nau.ch: «Wir haben Kenntnis vom Camper. Diverse Abklärungen sind im Gang», so Sprecherin Deborah Zaugg.

Und sie bestätigt: «Stand jetzt befindet sich der Camper nicht mehr auf dem Parkplatz.» Über weitere Details hüllt sich die Polizei in Schweigen.

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Kommentare

Peter P. Odermatt

Bin selbst Rechtsanwalt. So ein Fahrzeug kann bei korrektem Vorgehen relativ rasch abgeschleppt werden.

User #2033 (nicht angemeldet)

Müsste der Halter wenn er in der Schweiz wohnt sein Fahrzeug nicht verzollen und bei der MFK immatrikulieren ?!

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