Schwyz: Milliardärs-Paar zieht eigenen Gault-Millau-Koch vor Gericht
Ein Milliardärs-Paar beschuldigt seinen ehemaligen Privatkoch des Diebstahls und der unrechtmässigen Bereicherung. Das Gericht aber spricht ihn frei.
![Sternekoch Gericht](https://c.nau.ch/i/LxVeqk/900/sternekoch-gericht.jpg)
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Milliardärs-Paar aus dem Bezirk Höfe leistete sich einen Sternekoch als Privatkoch.
- Der stand nun vor Gericht, weil er Geld geklaut und zu viel Lohn erhalten haben soll.
- Das Gericht sprach ihn aber frei, weil Zweifel an seiner Schuld bestehen.
Einen Geldkoffer mit 100'000 Franken soll er geklaut und zudem über Monate zu viel Gehalt einkassiert haben: Ein Sternekoch musste sich im Kanton Schwyz vor dem Strafgericht verantworten.
Beschäftigt war der deutsche Koch, der es auf stolze 16 Gault-Millau-Punkte bringt, bei einem Milliardärs-Paar aus dem Bezirk Höfe. Als dessen Privatkoch war er von Frühjahr 2021 an rund ein Jahr lang für das Paar tätig.
Als im Frühling 2022 auf einmal ein mit 100'000 Franken gefüllter Koffer verschwand, wurde dem Mann fristlos gekündigt. Das Geld befand sich in einem Werkzeugkoffer, wie der «Bote der Urschweiz» berichtet.
![Werkzeugkoffer Geld Diebstahl](https://c.nau.ch/i/zoO4gq/900/werkzeugkoffer-geld-diebstahl.jpg)
Obwohl der Koch keinen Zugang zu diesem Raum hätte haben sollen, wurden DNA-Spuren darin gefunden, so die Staatsanwaltschaft unter anderem.
Nach Probezeit floss doppelter Lohn aufs Konto
Doch vor Gericht ging es nicht nur um den Diebstahl-Vorwurf. Auch soll der Koch über Monate 7000 Franken monatlich zu viel Lohn einbehalten haben. Diese Summe erhielt er während einer zweimonatigen Probezeit. Danach bekam er dann rund 8000 Franken Monatslohn.
Das Problem: Die Milliardäre vergassen offenbar, den ursprünglichen Dauerauftrag zu kündigen. So flossen zwei Beträge jeden Monat auf das Konto des Kochs, ohne dass dieser seinen Chef informierte.
Gericht spricht Koch frei
Während der Staatsanwalt gemäss «Bote» eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten forderte, plädierte der Anwalt des Kochs auf Freispruch. Die DNA-Spuren im Raum etwa, aus dem der Geldkoffer gestohlen wurde, seien zwar Indizien. Jedoch sei auch DNA von anderen Personen in besagtem Raum gefunden worden.
Auch die Lohnfrage erwies sich als kompliziert. Alle Vereinbarungen wurden mündlich getroffen, einen schriftlichen Anstellungsvertrag gab es nicht. Nicht ausgeschlossen werden konnte somit, dass dem Koch nicht doch der gezahlte Betrag vollumfänglich zustand.
Das Gericht sprach den Koch schliesslich frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, ein Zivilverfahren zu den Lohnzahlungen noch hängig.