Rechtsschutz: Was tun, wenn dein Lohn nicht kommt?
Als Arbeitnehmer hast du Anspruch auf einen Lohn. Falls dieser aber einmal nicht erfolgen sollte, gibt es vier wichtige Punkte, die du befolgen solltest.
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Das Wichtigste in Kürze
- Das Obligationenrecht besagt, dass der Lohn am Monatsende ausbezahlt werden muss.
- Sollte dies nicht der Fall sein, musst du dich mit deinem Arbeitgeber in Kontakt setzen.
- Entweder holt er die Auszahlung nach oder du leistest rechtliche Schritte ein.
Die Feiertage sind vorbei. Das Konto ist leer. Und nun gilt es noch, das Januarloch zu überbrücken. In der letzten Januarwoche erwarten viele sehnsüchtig den ersten Lohn des Jahres.
Gerade in dieser Zeit ist es ein Schock, wenn der Lohn ausbleibt. Aber was kannst du tun, wenn das passiert? Unsere Juristen bei Emilia Rechtsschutz geben dir Tipps dazu.
1. Prüfe deinen Arbeitsvertrag
Im Arbeitsvertrag ist festgelegt, wann der Lohn ausbezahlt werden muss. Gemäss Artikel 323 OR (Obligationenrecht) ist der Lohn spätestens am Ende jedes Monats fällig, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
![Arbeitsvertrag](https://c.nau.ch/i/zoOO2W/900/arbeitsvertrag.jpg)
Schau also zuerst nach, ob es vielleicht eine vertragliche Klausel gibt, die ein anderes Zahlungsdatum vorsieht.
2. Setze deinem Arbeitgeber eine Frist
Bleibt der Lohn aus, solltest du deinen Arbeitgeber schriftlich auffordern, den Betrag zu zahlen. Setze dabei eine klare Frist (zum Beispiel 10 Tage). Erwähne, dass du bei Nichteinhaltung rechtliche Schritte in Betracht ziehst.
Möchtest du danach von deinem Recht der Arbeitsverweigerung Gebrauch machen, empfiehlt es sich bereits, das im gleichen Schreiben anzukündigen. Verwende am besten ein Einschreiben, damit du einen Nachweis hast.
3. Rechtsschutz einschalten
Hat das noch alles nicht dazu geführt, dass dein Lohn endlich auf dem Konto ist, empfiehlt es sich spätestens hier deine Rechtsschutzversicherung einzuschalten – sofern du eine hast.
Profitipp: deinen Rechtsschutz bereits ganz am Anfang informieren, damit kannst du viel Arbeit und Nerven sparen.
![Rechtsschutz](https://c.nau.ch/i/WwrrDG/900/rechtsschutz.jpg)
Wir bei Emilia beraten dich nicht nur ab dem ersten Tag, sondern übernehmen sodann bei kompletter Versicherungsdeckung auch die Kosten für Anwälte oder Gerichtsverfahren. Bereits ein kleines Schreiben, das mit Hilfe der Rechtsschutz erstellt wurde, erhöht in vielen Fällen deine Erfolgschancen massgeblich.
4. Arbeitsverweigerung bei Lohnausstand
Ein extremes Mittel: Gemäss Artikel 82 OR darfst du deine Arbeitsleistung verweigern, wenn dein Arbeitgeber mit der Lohnzahlung in Verzug ist. Das ist aber nur sinnvoll, wenn du bereits versucht hast, das Problem friedlich zu lösen, und die Verweigerung schriftlich ankündigst.
Wenn dein Lohn nicht kommt, musst du nicht tatenlos bleiben. Prüfe deinen Vertrag, fordere die Zahlung ein, und kenne deine Rechte. Im Zweifelsfall hilft dir ein Gespräch mit deinem Rechtsschutz. So kommst du hoffentlich bald zu deinem verdienten Geld!
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Dieser Artikel entstand in Zusammenarbeit mit Emilia Rechtsschutz.