Schwyzer Gericht weist Beschwerde gegen Steuerfussentscheid ab
Das Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz hat eine Beschwerde gegen die Steuerfusssenkung vollumfänglich abgewiesen.
![Gericht](https://c.nau.ch/i/gDe9B/900/gericht.jpg)
Im Dezember 2024 hatten die Stimmberechtigten der Gemeinde Schwyz an der Gemeindeversammlung beschlossen, den Steuerfuss von 165 Prozent auf 140 Prozent zu senken. Dies geht aus einer Mitteilung der Gemeinde vom Montag hervor. Weiter wurde auch ein Betrag von 100'000 Franken für die Initialisierung eines Forschungsstandorts im Zeughausareal Seewen festgelegt.
Gegen diese Vorhaben wurde jedoch Beschwerde eingereicht. Am 14. Februar wurde diese nun vom Verwaltungsgericht abgewiesen. Es besteht allerdings noch die Möglichkeit, dass das Urteil bis ans Bundesgericht weitergezogen wird.