Seit 1959 arbeiten elf Kantone beim Strafvollzug zusammen
Seit 60 Jahren arbeiten elf Kantone der Nordwest- und Innerschweiz im Strafvollzug zusammen. Geregelt wird diese föderalistische Struktur in einem Konkordat.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Konkordat umfasst die Kantone Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Zug, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft und Aargau.
Die langjährige Zusammenarbeit wurde am Freitag im Rahmen einer Feier in der Justizvollzugsanstalt im bernischen Witzwil gewürdigt.
Insgesamt stehen im Konkordatsgebiet rund 1150 Haftplätze für den Straf- und Massnahmenvollzug an Erwachsenen zur Verfügung, wie aus einer Mitteilung der bernischen Polizei- und Militärdirektion vom Freitag hervorgeht. Die Plätze befinden sich in neuen Vollzugsanstalten und zwei Vollzugsabteilungen.
In der Schweiz ist der Freiheitsentzug eine hoheitliche staatliche Tätigkeit, die der inneren Sicherheit dient. Die Kompetenz für den Strafvollzug liegt bei den Kantonen.
Da aber kein Kanton in der Lage ist, alle vom Strafgesetzbuch vorgesehenen Anstaltstypen zur Verfügung zu stellen, haben sich die Kantone zu überkantonalen Strafvollzugskonkordaten zusammengeschlossen.
Die Konkordate stellen den Vollzug von Strafen und Massnahmen sicher. Darüber hinaus stellen sie die erforderliche Behördenorganisation bereit und schaffen die rechtlichen Grundlagen.
Eine weitere zentrale Aufgabe ist die Harmonisierung der Gesetzgebung und Vollzugspraxis.
Die am Konkordat beteiligten Kantone stützen sich bei ihrer Arbeit insbesondere auch auf die konkordatliche Fachkommission, die beigezogen werden kann, um die Gefährlichkeit von Straftätern zu beurteilen. Die Kommission kann auch Empfehlungen zum Vollzug abgeben und das Rückfallrisiko abklären.
Die Arbeit der Kommission trage wesentlich dazu bei, schwere Rückfalltaten zu vermeiden, waren sich die an der Feier in Witzwil anwesenden Fachpersonen einig.
Trotz allem bleibe immer ein Restrisiko bestehen. Aus diesem Grund brauche es die Bereitschaft von Politik und Gesellschaft, dieses zu tragen. Solche Restrisiken akzeptiere die Gesellschaft beispielsweise auch im Strassen- und Luftverkehr.